Wer einen angeborenen Herzfehler hat, kann Sport treiben - mit wenigen Ausnahmen. Darin sind sich Kinderherzspezialisten aufgrund der Studienlage einig. Noch vor etwa 15 Jahren war Schonung durch Sportverzicht bei herzkranken Kindern üblich, denn damals ließ sich die Frage nach der Belastbarkeit noch nicht so gut beantworten.

Attest empfohlen

Heute weiß man: Sportverzicht belastet nicht nur die Seele eines herzkranken Kindes, sondern ist auf Dauer mit schwerwiegenden Folgen für die körperliche Entwicklung verbunden. Die Leistungsfähigkeit nimmt ab, die motorische Geschicklichkeit verringert sich, Kreislaufbeschwerden und Haltungsfehler sind zu erwarten.

Allerdings stellt sich für das Umfeld des herzkranken Kindes (Familie, Schule, Verein etc.) die berechtigte Frage, wie weit ein Kind oder Jugendlicher mit einem bestimmten angeborenen Herzfehler belastbar ist, ohne dass Beschwerden oder Komplikationen auftreten. Betroffenen Eltern herzkranker Kinder rät das Aktionsbündnis "Angeborene Herzfehler (ABAHF)" zu einem Sporttauglichkeitsattest beim Kinderkardiologen.

Überbehütung der ELtern

"Wir erleben leider allzu oft, dass im Zweifel ein herzkrankes Kind aus dem Sportunterricht ausgeschlossen wird, obwohl die Sportteilnahme aus medizinischer Sicht vertretbar wäre", sagt Kai Rüenbrink, Sprecher des ABAHF. Dabei könne diese Überbehütung negative Folgen wie soziale Isolation mit sich ziehen.

Das Aktionsbündnis folgt in seiner Empfehlung der Expertise der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK). Es gebe "zum Glück" nur ganz wenige Herzfehler, bei denen die Kinder akut gefährdet sind, wenn sie sich belaste.

"Welche sportlichen Aktivitäten für ein herzkrankes Kind oder Jugendlichen in Frage kommen und welche Risiken zu berücksichtigen sind, ist immer im Einzelfall vom Kinderkardiologen zu beurteilen", sagt Alfred Hager, Kinderkardiologe am Deutschen Herzzentrum München (DHM). Als praktische Hilfe für Kinderkardiologen bietet sich dafür etwa die Software "Sportattest" an, so die ABAHF. (red, derStandard.at, 4.5.2015)