Bild nicht mehr verfügbar.

Am Freitag ist es so weit: Werner Faymann (rechts) und Reinhold Mitterlehner laden zum Arbeitsmarkt- und Konjunkturgipfel.

Foto: APA/Fohringer

Bild nicht mehr verfügbar.

Ein zentraler Punkt der koalitionären Runde wird das Wohnbaupaket sein.

Foto: APA / GEORG HOCHMUTH

Wien – Im Finale wird der für Freitag geplante Arbeitsmarkt- und Wachstumsgipfel Chefsache. Wie berichtet musste der Termin mehrfach verschoben werden, weil sich die Sozialpartner nicht auf gemeinsame Reformvorschläge einigen konnten. Nun versuchen Kanzler Werner Faymann (SPÖ) und ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner zumindest einen Teil der diskutierten Ideen zu retten.

Während um das Arbeitsmarktpaket noch gerungen wird, sind die Verhandlungen um eine angekündigte Wohnbauoffensive weitgehend abgeschlossen. Ein erster Gesetzesentwurf, der in den kommenden Tagen in Begutachtung geschickt werden soll, liegt dem STANDARD vor. Und er enthält auch eine Überraschung:

  • Gegen Spekulation: Bei Genossenschaftswohnungen soll der Anreiz zur Spekulation eingedämmt werden. Konkret ist geplant: Wer eine Wohnung von einer gemeinnützigen Bauvereinigung erwirbt (in der Regel ist das nach zehn Jahren möglich) und sie dann binnen zehn Jahren weiterverkauft, muss die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis an die Bauvereinigung abliefern. Ein rascher Weiterverkauf rechnet sich also nicht mehr. Außerdem wird den Bauvereinigungen in solchen Fällen ein Vor- beziehungsweise Wiederkaufsrecht eingeräumt.

    Der Verband der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) hatte bereits wiederholt die Zunahme von Spekulationsgeschäften im Zusammenhang mit Genossenschaften beklagt. GBV-Obmann Karl Wurm schildert ein aktuelles Beispiel aus dem zweiten Wiener Gemeindebezirk. Ein bisheriger Mieter zahlte beim Erwerb 280.000 Euro an die Genossenschaft und verkaufte die Wohnung unmittelbar danach für 410.000 Euro. Noch offene Förderungen müssen in diesem Fall zwar zurückbezahlt werden, für den Verkäufer war die Transaktion dennoch ein gutes Geschäft.

Auf Schiene gebracht wird auch die bereits bei der Regierungsklausur im März in Grundzügen vereinbarte Wohnbauoffensive:

  • Neue Bank: Über eine neue Wohnbaubank (WBIB) – sie soll von bestehenden Instituten und den Bausparkassen gegründet werden – sollen bis 2020 rund 30.000 neue Wohnungen finanziert werden. Damit sich die Bank günstig refinanzieren kann, gewährt der Bund eine Haftung im Ausmaß von bis zu 500 Millionen Euro. Auch Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) sollen angezapft werden, sodass insgesamt bis zu 5,75 Milliarden Euro verbaut werden können.

  • Günstige Miete: Laut Gesetzesentwurf dürfen die Mieten für WBIB-finanzierte Wohnungen nicht höher sein als für Wohnungen, für die es Wohnbauförderung gibt.

  • Kaufoption: Auch bei diesen neuen Wohnungen soll es eine nachträgliche Kaufoption geben. Das könnte insofern heikel werden, weil EIB-Mittel nur für Miet-, nicht aber für Eigentumswohnungen verwendet werden dürfen.

  • Druck auf Länder: Indirekt versucht der Bund auch, Druck auf die Länder auszuüben, die Zweckwidmung bei der Wohnbauförderung wieder einzuführen (darüber wird gerade beim Finanzausgleich verhandelt). Mindestens 50 Prozent der WBIB-Mittel sind nämlich für Projekte im Rahmen der "zweckgewidmeten Wohnbauförderung der Länder" vorgesehen. Sprich: Gibt es keine Zweckwidmung, können die Länder weniger Gelder abholen.

    Weiters müssen die Länder "in Form von jährlichen, zumindest fünfjährigen Planungen dokumentieren", dass ihre Projekte wirklich "bedarfsgerecht" sind und "zusätzlich leistbarer Wohnraum geschaffen wird". Der Hintergrund dafür: Es gab Bedenken, dass die Länder aus Kostengründen ihre Wohnbauaktivitäten reduzieren könnten, wenn der Bund seine ausweitet.

  • Beirat: Ihr Mitspracherecht bei Projekten der Wohnbaubank sichert sich die Bundesregierung durch einen noch einzurichtenden Beirat. In diesem sitzen neben WBIB-Aufsichtsräten und -Aktionären auch Vertreter des Wirtschafts-, Finanz- und Sozialministeriums sowie des Kanzleramts (also zwei rote und zwei schwarze Ministerien).

Lohnnebenkosten senken

Durch die Wohnbauoffensive erhofft man sich ein zusätzliches Wachstum von jährlich 0,4 Prozentpunkten. Einen weiteren Impuls könnte die Senkung der Lohnnebenkosten bringen. Im Gespräch ist eine Entlastung von rund einer Milliarde in mehreren Etappen. Finanzminister Hans Jörg Schelling (VP) sprach zuletzt sogar von 1,3 Milliarden Euro. Ansetzen will man vor allem bei den Dienstgeberbeiträgen zum Familienlastenausgleichsfonds. Aber auch die Beiträge zum Insolvenzentgeltfonds sind laut informierten Kreisen Gegenstand der Verhandlungen.

Noch einen letzten Anlauf nehmen die Verhandler dem Vernehmen nach in Sachen Bonus-Malus-System (es soll die Beschäftigung Älterer ankurbeln). Wie berichtet hatte man sich von verpflichtenden Quoten an Mitarbeitern über 55 ohnehin schon lange verabschiedet, zuletzt war eine gestaffelte Auflösungsabgabe im Gespräch (mehr dazu hier). Bisher waren aber alle Verhandlungen an der Wirtschaftskammer gescheitert. Möglicherweise wird es daher in einem ersten Schritt nur eine Imagekampagne geben. (Günther Oswald, 28.10.2015)