Ein Blick in die Statistik genüge, um zu sehen, dass sexuelle Gewalt kein "importiertes" Problem sei, sagt Ursula Kussyk, Leiterin der Beratungsstelle für vergewaltigte Frauen und Mädchen in Wien.

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In Deutschland wird das Sexualstrafrecht verschärft: Mitte März beschloss die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf, der den Tatbestand der Vergewaltigung neu fasst. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte das Papier bereits im vergangenen Jahr vorgelegt, erst die Übergriffe in der Silvesternacht in Köln brachten Beschleunigung in das Reformvorhaben. Frauenrechtsorganisationen geht der Entwurf nicht weit genug. Zwar sehe er die Schließung einzelner Schutzlücken vor, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht bleibe jedoch auch nach den geplanten Änderungen nur unzureichend geschützt, kritisiert die Organisation "Terre des Femmes". Kritik kommt auch von den Grünen, die auf den Grundsatz "Ein Nein muss genügen" pochen: Zwar würde der Tatbestand der Vergewaltigung künftig auch dann erfüllt sein, wenn der Täter keine massive Gewalt ausübt, es müssten jedoch "besondere Umstände" vorliegen. Eine Bundesratsinitiative, die von rot-grün geführten Ländern eingebracht wurde, fordert eine entsprechende Nachschärfung. Auch unerwünschte Berührungen – etwa am Gesäß oder der Brust – bleiben im Gesetzesentwurf straffrei, solange nicht eine bestimmte "Erheblichkeit" gegeben ist.

In der Mitte der Gesellschaft

Eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts wurde hierzulande bereits im vergangenen Jahr umgesetzt. Auch wenn Österreich damit einen Schritt voraus ist – die grundsätzlichen Probleme in den beiden Ländern sind ähnlich: Bei Sexualstraftaten wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen, die Verurteilungsquote ist gering. Wie die österreichische Prävalenzstudie zur Gewalt an Frauen und Männern aus dem Jahr 2011 zeigt, haben drei Viertel aller Frauen – und ein Viertel der Männer – im Erwachsenenalter bereits sexuelle Belästigung erfahren, rund 30 Prozent der Frauen berichten von erfahrener sexueller Gewalt. In Sachen Gewaltschutz und mittlerweile auch beim Sexualstrafrecht gilt Österreich im EU-Vergleich als vorbildlich, ExpertInnen sehen jedoch vor allem auf der Ebene der Anwendung nach wie vor zahlreiche Schwierigkeiten.

Belastende Verfahren

Anwältin Barbara Steiner, die sich beim Verein Frauen-Rechtsschutz engagiert, berichtet davon, dass vor Gericht vielfach die Bereitschaft fehle, sich in das Opfer hineinzuversetzen. "Ich bin mittlerweile dazu übergegangen, meine Klientinnen immer zu fragen, in welchem Stock sich ihre Wohnung befindet. Wenn sie sich im ersten Stock befindet, wird die Frage gestellt, warum die Betroffene nicht aus dem Fenster gesprungen ist", sagt Steiner. Von vielen ohnehin verunsicherten Betroffen würden solche Fragen als massive Vorwürfe erlebt. Auch Ursula Kussyk, Leiterin der Beratungsstelle für vergewaltigte Frauen und Mädchen in Wien, kennt die enorme Belastung, die ein Verfahren für die betroffenen Frauen meist bedeutet. Das beginnt schon bei der ersten Einvernahme durch die Polizei, bei der das Erlebte detailliert geschildert werden muss. Zwar haben betroffene Frauen das Recht, von einer Polizistin einvernommen zu werden, Beamtinnen sind in Österreich aber noch immer rar. Anwältin Barbara Steiner schätzt die Arbeit geschulter PolizistInnen, die in Wien etwa in Spezialeinheiten der Landespolizeidirektion stationiert sind. "Sie wissen, wie man mit Betroffenen umgehen muss und stellen die richtigen Fragen", so Steiner.

Für die Verurteilung einer Vergewaltigung, wo oft Aussage gegen Aussage steht, sind gerichtsmedizinische Untersuchungen von zentraler Bedeutung, wie eine internationale Studie aus dem Jahr 2009 feststellte. Diese wurden innerhalb des analysierten Zeitraums jedoch seltener als in anderen europäischen Staaten angeordnet. Wieso die in den Sicherheitsberichten ausgewiesene Verurteilungsquote bei Vergewaltigung in Österreich im Vergleich zur Jahrtausendwende deutlich gesunken ist (aktuell rund 13 Prozent im Vergleich zu 20 Prozent), ist wissenschaftlich nicht geklärt. Barbara Steiner vermutet, dass ein Grund dafür die Strafprozessnovelle sein könnte, die die Kompetenzen von StaatsanwältInnen neu geregelt und zu einer massiven Überlastung geführt habe.

Mythos Verleumdung

Der große Anteil an Freisprüchen kann jedoch nicht mit Falschanzeigen erklärt werden – auch wenn derartige Aussagen immer wieder auftauchen. "Ein Gutteil der Anzeigen" seien Verleumdungen, berichtete die "Presse" Anfang Jänner und berief sich auf einen "erfahrenen Ermittler aus dem Bereich Sexualdelikte". Für diesen Befund gibt es keinerlei Anhaltspunkte: Umfassende wissenschaftliche Analysen zu dieser Fragestellung fehlen, die Studie aus dem Jahr 2009, in der je hundert Strafakten in verschiedenen Ländern ausgewertet wurden, ermittelte für Österreich einen Anteil von vier Prozent Falschanzeigen. "Verleumdungen gibt es in allen Bereichen, aber ich wüsste nicht, warum gerade beim Tatbestand der Vergewaltigung der Anteil höher sein sollte. Frauen grosso modo zu unterstellen, Anzeigen wegen Vergewaltigung seien zu einem Gutteil Verleumdungen, halte ich für eine haltlose und frauenfeindliche Behauptung", sagt Birgitt Haller, wissenschaftliche Leiterin des Instituts für Konfliktforschung.

Barbara Steiner vermutet dahinter auch eine Strategie, um die Gefahr einer Anzeige abzuwenden, entsprechende Aussagen habe sie bereits mehrfach von Anwaltskollegen gehört. Auch in Deutschland kritisieren Strafverteidiger angesichts der bevorstehenden Strafrechtsreform die angeblich vereinfachte "Erpressbarkeit" von Männern, die mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts einhergehen würde. Dem steht die niedrige Meldequote bei sexueller Gewalt entgegen – in Österreich wird etwa nur jede zehnte Vergewaltigung überhaupt zur Anzeige gebracht.

Ein wesentlicher Faktor diesbezüglich ist das soziale Naheverhältnis zum Täter – der in mehr als 90 Prozent der Fälle ein Mann ist. Die in der österreichischen Prävalenzstudie befragten Frauen, die in den vergangenen drei Jahren verschiedene Formen sexueller Gewalt erfahren hatten, gaben in 20 Prozent der Fälle an, dass ihnen der Täter unbekannt war. Nur bei der sexuellen Belästigung standen Fremdtäter an erster Stelle.

Mediale Botschaften

Seit den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln stehen diese Fremdtäter, insbesondere Migranten, im Fokus der Öffentlichkeit – eine Entwicklung, die Ursula Kussyk mit Besorgnis beobachtet. "Leider war die Berichterstattung zum Teil verfälschend und hetzerisch gegen Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Flüchtlinge", sagt die Sozialarbeiterin. Auch wenn aktuell viele Flüchtende aus sehr patriarchal geprägten Ländern nach Österreich kommen, genüge ein Blick in die Statistik, um zu sehen, dass sexuelle Gewalt kein "importiertes" Problem sei. Der Debatte kann Kussyk jedoch auch etwas Positives abgewinnen. So stieg etwa die Zahl der Anzeigen in Köln nach den ersten Medienberichten deutlich. "Dass sexuelle Gewalt nicht tabuisiert wurde, sondern in der Öffentlichkeit bzw. in den Medien sehr präsent war, hatte sicher einen positiven Effekt", sagt Kussyk. Der Grundtenor sei gewesen: Sexuelle Belästigung ist nicht okay.

Ob sich die verstärkte Thematisierung sexueller Gewalt insgesamt auf die Zahl der Anzeigen auswirken wird, bleibt abzuwarten. Ursula Kussyk möchte den Fokus langfristig auf Präventionsarbeit richten. Sogenannte Vergewaltigungsmythen stießen gerade auch bei Frauen auf Akzeptanz – Opfern sexueller Gewalt die Verantwortung für das Geschehene zuzuschreiben vermittle ein Gefühl von Sicherheit und Kontrolle. "Dann kann ich sagen: Ich bin die Gute, die anderen haben etwas falsch gemacht", so Kussyk. Das alleinige Drängen auf das Anzeigen von sexuellen Übergriffen reicht der Expertin hingegen nicht aus: "Frauen zu sagen, "zeigen Sie an, um ein politisches Signal zu setzen", ist sehr problematisch. Da bürdet man dem Individuum zu viel auf. Sexuelle Gewalt zu verhindern ist eine gesellschaftspolitische Verantwortung." (Brigitte Theißl, 27.3.2016)