Die SPÖ möchte das Verrechnen von Bankomatgebühren gesetzlich verbieten. Die ÖVP ist skeptisch.

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Wien – So schnell wird es wohl nichts mit einem gesetzlichen Verbot von Bankomatgebühren. Die ÖVP lehnt einen entsprechenden SPÖ-Vorstoß ab. Er warne davor, mit "Kanonen auf Spatzen zu schießen", sagte ÖVP-Generalsekretär Peter McDonald am Montag zum STANDARD.

Man könne nicht weniger Bürokratie versprechen und dann bei so einem Anlass gleich nach neuen Gesetzen rufen. Mehr Transparenz – die ÖVP plädiert für eine Kennzeichnung von gebührenpflichtigen Automaten – werde dafür sorgen, dass die Konsumenten die aus ihrer Sicht richtigen Entscheidungen treffen, so McDonald.

Kein Vorgehen gegen die ÖVP

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hat dem Koalitionspartner zuletzt bereits einen Gesetzesentwurf übermittelt. Bankomatgebühren würden damit generell für unwirksam erklärt. Zulässig wären sie nur im Zusammenhang mit Bargeldbehebungen mithilfe einer Kreditkarte.

Formell in Begutachtung geschickt wird der Entwurf aber ohne den Sanktus der ÖVP nicht, wie man im Sozialministerium versichert. Diese Vorgangsweise ist im Koalitionspakt vereinbart. Ein Zuwiderhandeln würde einen Koalitionsbruch bedeuten und somit theoretisch das Ende der Regierung.

Gutachten pro Gebühr

Die SPÖ stützt sich bei ihren Plänen jedenfalls auf ein Gutachten des Verfassungsdiensts im Kanzleramt, laut dem ein gesetzliches Verbot zulässig ist. Das Papier wurde schon im Mai, also deutlich vor der aktuellen Aufregung, angefertigt. DER STANDARD hat sich die Argumentation des Verfassungsdiensts näher angesehen. Zunächst hält das Beratungsgremium der Regierung in seiner vierseitigen Stellungnahme fest, dass die geplante Regelung "eine Einschränkung der Vertragsautonomie und damit einen Eingriff in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Eigentumsgrundrecht" darstelle.

Eine solche Einschränkung sei aber laut Rechtsprechung des Höchstgerichts immer dann zulässig, "wenn sie im öffentlichen Interesse geboten und verhältnismäßig ist". Beide Auflagen sieht der Verfassungsdienst erfüllt: "Eine solche Regelung dient dem Konsumentenschutz und damit einem im öffentlichen Interesse liegenden Ziel", heißt es.

Eine Frage der Kalkulation

Auch die sachliche Rechtfertigung für den Eingriff in das Eigentumsrecht von Anbietern sei gegeben. Die Möglichkeit der Bargeldbehebung sei eine "grundlegende Funktion eines Zahlungskontos", zudem bleibe es jedem Zahlungsdienstleister unbenommen, die für die Bereitstellung von Bankomaten entstehenden Kosten "bei der Berechnung der Kontoführungsgebühr zu kalkulieren".

Zulässig wäre es laut dem Gutachten aber auch, jenen Anbietern die Einhebung einer Gebühr zu untersagen, die selbst gar kein direktes Vertragsverhältnis mit dem Kunden haben. Zur Erinnerung: Anlassfall für den aktuellen Wirbel war der US-Anbieter Euronet, der in Österreich rund 70 Automaten betreibt, seinerseits Verträge mit den Banken hat und seit kurzem 1,95 Euro pro Behebung verlangt.

Nicht unverhältnismäßig

Der Sozialminister würde es in solchen Fällen den Euronet-Partnerbanken verbieten, die Kosten auf die Kunden umzuwälzen. Für den Verfassungsdienst wäre auch das kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Vertragsautonomie.

Stellt sich noch die Frage, wie viel die heimischen Banken derzeit für ihre Dienste verlangen. Die Arbeiterkammer vergleicht jedes Jahr die wichtigsten Girokontoangebote. Zuletzt wurden 40 Produkte bei 17 Banken verglichen. Dabei wird von durchschnittlich 280 Buchungen pro Jahr ausgegangen.

Enorme Bandbreite

Die Bandbreite ist enorm: Easybank und Hello Bank bieten Gehaltskonten an, die keinerlei Kosten verursachen. Der Großteil der Angebote verursacht um die 100 Euro an Kosten pro Jahr. Am teuersten sind das "Exklusiv-Konto" der Volksbank Wien (202,80 Euro), die "Kontobox Xlarge" der Bawag (229,62 Euro) und das BTV-Gehaltskonto der Bank für Tirol und Vorarlberg (315,26 Euro), wobei allerdings bei den teureren Angeboten häufig noch andere Leistungen – etwa eine oder mehrere Kreditkarten – inkludiert sind.

Etwa zwei Drittel der Konten basieren auf Pauschalangeboten, beim Rest wird nach Zeilen abgerechnet, wobei dann auch einzelne Bankomatabhebungen zu Buche schlagen können. Diese Kosten werden nicht direkt bei der Abhebung sichtbar, aber später auf dem Kontoauszug.

Beim "Perfect Fit Konto" der Bank Austria kostet eine Bankomatabhebung beispielsweise 30 Cent. Bei der Bawag PSK ist eine Automatentransaktion inkludiert, der Rest kostet 39 Cent. Beim "Vorteilskonto" der Oberbank wiederum sind 30 Buchungen pro Monat in der Kontoführung inkludiert, darüber hinaus fallen 27 Cent pro Transaktion an – auch am Bankomaten.

Im Schnitt 108,46 Euro Kosten pro Jahr

Nimmt man den Median aller Girokonten (50 Prozent kosten mehr, 50 weniger), ergab sich in den vergangenen Jahren eine deutliche Kostensteigerung. Bei der ersten AK-Erhebung 2008 lagen die durchschnittlichen Kosten noch bei 69,37 Euro, zuletzt waren es bereits 108,46 Euro (plus 56 Prozent seit 2008). Allein von 2015 auf 2016 gab es eine Erhöhung um 23,1 Prozent.

Bei diesen Berechnung ist freilich nicht berücksichtigt, wie viele Kunden bei welcher Bank sind. Aufschlussreicher ist daher wohl der Preisindex der Statistik Austria für Bankdienstleistungen – auch wenn dieser etwas weiter gefasst ist (Girokonten, Kreditkartengebühren, Wertpapierdepotgebühren). Laut dieser Statistik sind die Preise für die Bankdienstleistungen in den vergangenen Jahren nur geringfügig stärker gestiegen als das allgemeine Preisniveau. (Günther Oswald, 25.7.2016)