Das Beste zu Beginn: Der leidige Asylantragsobergrenzenstreit, der Rot und Schwarz wegen der ÖVP-Forderung nach Halbierung zuletzt auseinanderdriften ließ, dürfte vorbei sein. Fürs Erste zumindest, denn bei einer Maßnahme mit derart hohem Profilierungspotenzial für Härte zeigende Politiker weiß man nie.

Bis auf weiteres jedoch gilt, dass die Sonderverordnung, die nach Erreichen der Obergrenze in Kraft treten kann, nur eine Ultima Ratio ist: eine letzte Möglichkeit. Von verfassungsrechtlicher Verankerung der Obergrenze, wie sie Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) vorschlägt, ist im neuen Arbeitsprogramm der Bundesregierung keine Rede.

Auch wird – um einen weiteren Pluspunkt neben einer Reihe neuer Härten zu nennen – vielen Asylwerbern die Aussicht auf beschleunigte Integration eröffnet: Für jene, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Schutz bekommen, soll es etwa einen "Rechtsanspruch auf Sprachkurse" geben. Das verspricht weitere Professionalisierung des Kursangebots. Dass es Sanktionen für Integrationsverweigerer geben soll, erscheint bei diesem Punkt verhältnismäßig.

Damit dürfte sich diese Maßnahme jedoch von zum Beispiel einem anderen Plan unterscheiden: der Einsperrung ausreisepflichtiger, aber nicht ausreisewilliger Personen. Sie sollen in eine neue Ausreisehaft kommen. Bei aller Wertschätzung für positive Integrationsvorsätze: Das wird für Proteste sorgen und vor den Höchstgerichten enden. (Irene Brickner, 30.1.2017)