Bekennt sich teilweise schuldig, nachdem der Staatsanwalt die Anklage ausgedehnt hatte: Ex-Landeshauptmann Dörfler.

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Klagenfurt – Im Untreueprozess um die BZÖ-Wahlbroschüre hat Kärntens Altlandeshauptmann Gerhard Dörfler am Montag bezüglich des Anklagepunkts der Vorteilsnahme ein Geständnis abgelegt. Zum Thema Straßenbauvergaben entschlug er sich der Aussage. Bezüglich der Wahlbroschüre blieb Dörfler am Landesgericht Klagenfurt dabei, davon nur am Rande mitbekommen zu haben. Einen Konnex zur BZÖ-Werbung habe er nicht gesehen.

Dörfler hatte über das Wochenende seinen Verteidiger gewechselt, statt von Gerd Tschernitz wird er nun von Gunter Huainigg vertreten. In der Befragung durch Richter Christian Liebhauser-Karl erklärte Dörfler, es tue ihm leid, dass er damals eine Baufirma um ein Sponsoring ersucht habe. Er habe nicht gewusst, dass das ein rechtliches Problem darstellen könne. Gefragt, ob es sich bei dieser Aussage um ein Geständnis handle, druckste Dörfler zuerst noch ein wenig herum, um sich schließlich doch festzulegen, dass es ein Geständnis ist.

"Sehr gutes Klima"

Die Aussagen eines hochrangigen Beamten, es habe ein "Klima der Angst" geherrscht, wies Dörfler zurück. Er habe niemals "Angst und Schrecken" verbreitet, es habe ganz im Gegenteil ein "sehr gutes Klima" geherrscht, er habe auch sämtliche Straßenmeistereien regelmäßig besucht. Fragen zu Vergaben von Bauaufträgen beantwortete Dörfler nicht, er müsse zuerst die Akten studieren.

Bezüglich der Wahlbroschüre blieb Dörfler dabei, keine Details gekannt zu haben, darum habe er sich nicht kümmern können, als Landeshauptmann habe er viel zu viel zu tun gehabt. Gefragt, ob es für ihn nicht erkennbar gewesen sei, dass der Satz "Wir bauen das moderne Kärnten. Garantiert" mit der BZÖ-Werbelinie identisch sei, meinte Dörfler, er habe das nicht gesehen.

Der Richter hielt ihm daraufhin eine Umfrage des Gutachters vor, wonach 90 Prozent der Bevölkerung den Satz den Freiheitlichen zugeordnet hätten. Dörfler meinte daraufhin: "Dann gehöre ich eben zu den restlichen zehn Prozent." Der ehemalige Landeshauptmann hatte vergangene Woche angekündigt, als Bundesrat zurückzutreten.

Uwe Scheuch bleibt dabei

Mit der Vernehmung des vierten Angeklagten Uwe Scheuch wurde der Untreueoprozess am Montagnachmittag fortgesetzt. Davor sagte sein Bruder Kurt Scheuch als Zeuge aus. Uwe Scheuch blieb im Großen und Ganzen bei seinen bisherigen Aussagen, Geständnis gab es keines.

Scheuch ist ebenso wie seine ehemaligen Regierungskollegen Dörfler und Harald Dobernig sowie Ex-BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner der Untreue angeklagt, weil wenige Tage vor der Landtagswahl 2009 die Broschüre an sämtliche Kärntner Haushalte versendet worden war.

Die Produktion der Broschüre wurde über die Landesimmobiliengesellschaft LIG abgewickelt, die Kosten trugen diverse andere Landesgesellschaften. Den Versand über eine Gratiszeitung sollte eigentlich die LIG bezahlen, sie weigerte sich aber, worauf ein halbes Jahr später das BZÖ die Rechnung beglich. Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber beziffert den Schaden mit 219.000 Euro. Während Petzner und Dobernig sowie die beiden LIG-Vorstände Rene Oberleitner und Johann Polzer geständig waren, blieb Scheuch wie auch am Vormittag Dörfler dabei, nicht schuldig zu sein.

Er habe von der Broschüre gewusst, auch von der Umgestaltung nach dem Tod Jörg Haiders, aber er habe keine Details gekannt. Bei den Filmaufnahmen im Wappensaal sei er mit dabei gewesen, bestätigte Scheuch auf Nachfrage von Richter Liebhauser-Karl. Von einer DVD-Produktion habe er nichts gewusst.

Sein Bruder Kurt war von Uwe Scheuchs Verteidigerin Ulrike Pöchinger als Zeuge beantragt worden, er bestätigte bei seiner Befragung durch den Richter, dass es das sogenannte "kleine Präsidium" in der Partei gegeben hatte. In diesem informellen Gremium sei von Petzner zwar über die Broschüre berichtet worden und auch darüber, dass sie nach Haiders Tod geändert werden müsse, von Wahlwerbung bzw. einer Nutzung der Broschüre dafür sei jedoch nicht die Rede gewesen. Es sei definitiv nicht um Wahlwerbung gegangen, es sei für ihn auch nicht naheliegend gewesen, dass die Broschüre dafür verwendet werden könnte.

Die Verhandlung wurde auf Donnerstag vertagt, dann soll es nach den letzten Zeugenvernehmungen die Urteile geben.

Verfahren gegen Ex-Vorstände eingestellt

Zuvor wurden die beiden ehemaligen Vorstände der Landesimmobiliengesellschaft, Rene Oberleitner und Johann Polzer, befragt. Beide waren ursprünglich ebenfalls angeklagt gewesen und erhielten eine Diversion. Der Richter verkündete am Montag die Einstellung des Verfahrens gegen beide. Da Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber und die Anwälte der beiden auf Rechtsmittel verzichteten, ist die Einstellung rechtskräftig.

Oberleitner und Polzer blieben auch bei der Vernehmung als Zeugen bei ihren Aussagen. In welchem Ausmaß Dörfler und Scheuch über die BZÖ-Broschüre vor deren Erscheinen informiert waren, konnten beide nicht sagen. Polzer meinte allerdings, er habe den Eindruck gehabt, dass Dörfler und Scheuch den Inhalt der Broschüre nicht gekannt hätten. Bei der ergänzenden Einvernahme Petzners blieb dieser dabei, dass alle Spitzenvertreter des BZÖ von dem Plan gewusst hätten, vor der Wahl noch eine Werbebroschüre an alle Haushalte zu versenden. Dobernig bestätigte, Dörfler und Scheuch sei bekannt gewesen, dass die umgebaute Broschüre als Wahlwerbemittel verwendet werden soll. Er habe mit beiden darüber gesprochen, auch darüber, dass sie darin vorkommen. (APA, 13.3.2017)