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Keine Entwarnung für den mutmaßlichen Vergewaltiger Roman Polanski.

Foto: REUTERS/Kacper Pempel/File Photo

Los Angeles – Starregisseur Roman Polanski muss nach der Entscheidung eines US-Gerichts weiter befürchten, auch Jahrzehnte danach wegen der Vergewaltigung einer Minderjährigen in den USA inhaftiert zu werden. Richter Scott Gordon lehnte am Montag in Los Angeles Polanskis Antrag auf eine Einstellung des Verfahrens ab.

Die Anwälte des 83-Jährigen hätten keine "ausreichend glaubwürdigen, zulässigen Beweise" für eine Einstellung des Verfahrens vorgelegt, schrieb Gordon in seiner 13-seitigen Begründung. Polanskis Anwalt Harland Braun hatte das Gericht aufgefordert, wenigstens die ungefähre Dauer der Haftstrafe zu nennen, die seinem Mandanten drohe.

Schweiz lehnte Auslieferung ab

Polanski war 1977 unter Verdacht geraten, im Haus des Schauspielers Jack Nicholson eine 13-Jährige unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben. Der polnisch-französische Filmemacher saß 42 Tage im Gefängnis, kam auf Kaution frei und setzte sich 1978 nach Frankreich ab.

Seither hat Polanski die USA aus Angst vor einer Inhaftierung nicht mehr betreten. Die schweizerische Justiz stellte ihn 2009 auf Ersuchen der USA zehn Monate unter Hausarrest, ehe sie das Auslieferungsgesuch ablehnte. (APA, 4.4.2017)