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Herbert Kickl hätte gerne, dass Flüchtlinge eine höhere Einkommensteuer zahlen als der Rest der Bevölkerung.

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Wien – Die SPÖ diskutiert gerade intensiv, ob die Freiheitlichen künftig als Regierungspartner infrage kommen, ein Wertekompass soll bei der Entscheidungsfindung helfen. Welche Forderungen bei etwaigen Koalitionsverhandlungen auf die Roten zukommen könnten, zeigt ein Entschließungsantrag, den die Blauen Ende April im Parlament eingebracht haben und über den auch der Semiosisblog berichtet hat.

Darin wird vorgeschlagen, dass Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die einen Job am regulären Arbeitsmarkt finden, "zusätzlich zu den regulären Steuern eine Sondersteuer von zehn Prozent ihres Einkommens entrichten" sollen. Entfallen soll die Sondersteuer erst dann, wenn sie "betragsmäßig einen jährlich festzusetzenden Prozentsatz der durchschnittlichen Verfahrens-, Unterbringungs- und Integrationskosten pro Asylwerber, Asylanten bzw. subsidiär Schutzberechtigem erreicht hat".

"Sicher verfassungswidrig"

Aus verfassungsrechtlicher Sicht wäre das "sicher gleichheitswidrig", sagt Verfassungsrechtler Theo Öhlinger zum STANDARD. "Es gibt unzählige Gründe, die den Bund oder die Länder veranlassen können, mehr Geld für eine bestimmte Person auszugeben. Einen einzelnen Punkt herauszugreifen ist mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar", so Öhlinger. Auch mit Europarecht wäre der Sondersteuer-Vorschlag nicht in Einklang zu bringen.

Anerkannte Flüchtlinge sollen nach FPÖ-Vorstellung auch nicht generell Zugang zum Arbeitsmarkt haben, sondern nur nach einer "positiven sektoralen Arbeitsmarktprüfung"; für Asylwerber, die jetzt nur eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben (Saisonarbeit, Lehre), soll es "grundsätzlich keinen Eintritt in den Arbeitsmarkt geben". Während des Asylverfahrens solle es keine Geldleistungen, sondern nur Sachleistungen geben, heißt es in dem Antrag, der von FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl und weiteren Abgeordneten eingebracht wurde. (go, 20.6.2017)