Datenschützer von AK Vorrat – heute Epicenter.works – installierten 2015 eine Überwachungskamera vor dem Parlament

Foto: APA/AK Vorrat

Er wisse nicht, was schlecht daran sein soll, ein Gesetz zu beschließen: So kommentiert Peter Wittmann, Verfassungssprecher der SPÖ, im Ö1 Mittagsjournal Kritik am neuen Datenschutzgesetz. Doch sowohl die Entstehung des Gesetzes als auch dessen Inhalte werden nach wie vor heftig attackiert.

Der Regierungsentwurf für das Gesetz war noch vor dem Ende der Begutachtungsfrist eingetroffen. Am Montag passierte der Text nun den Verfassungsschutz – einen Werktag, nachdem die Frist für Stellungnahmen ausgelaufen war. Die Datenschützer des epicenter.works (früher AKVorrat) sprechen etwa von einem "demokratiepolitisch äußerst bedenklichen" Vorgang. Wie berichtet schlug auch Datenschützer Max Schrems in dieselbe Kerbe.

"Umsetzungsmängel" und "Widersprüche"

Die Kritik am geplanten Gesetz, das die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung umsetzen soll, reißt indes nicht ab. So spricht die Technische Universität Wien von "Umsetzungsmängeln" und "Widersprüchen". Der Gesetzesentwurf sei "nicht zukunftstauglich für Forschungen". Ähnlich äußerten sich Uni Wien und MedUni Wien.

ÖGB und Arbeiterkammern forderten hingegen, dass die "Unzulässigkeit einer heimlichen Überwachung von Beschäftigten" im neuen Datenschutzgesetz festgehalten wird. Bislang wird explizit nur die Videoüberwachung zur Kontrolle von Arbeitnehmern verboten. Die Arbeiterkammer kritisiert außerdem, dass keine Verbandsklagsbefugnis möglich ist. Die EU-Regelung hatte diese eigentlich ermöglicht.

Das Innenministerium fordert hingegen, dass Überwachungsaufnahmen von öffentlich zugänglichen Orten "für zumindest zwei Wochen aufzubewahren" seien. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) spricht von einem "rechtsstaatlich besorgniserregenden" Entwurf. So könnten die hohen Strafen, die für Datenschutzverletzungen ausgesprochen werden könnten, existenzbedrohend für Medienunternehmen sein. Die Sanktionskonstruktionen hinterließen den VÖZ "in großer Ratlosigkeit". So fehlt im Passus über die Verwendung von Fotografien etwa eine Sonderregelung für Fotojournalismus.

Opposition verweigerte Unterstützung

Da die Oppositionsparteien ihre Unterstützung für das Paket verweigern, muss die Regierung auf Verfassungsänderungen verzichten. Allerdings wurde offenbar kurzfristig eine spezialgesetzliche Regelung für Forschungsinstitutionen und Medien vereinbart.

Seitens der Koalitionsparteien versicherten Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) und Harald Troch (SPÖ), dass im vorgelegten Abänderungsantrag einige im Begutachtungsverfahren vorgebrachte Einwände berücksichtigt wurden. Als Beispiel nannte Himmelbauer, dass bestehende Einwilligungserklärungen weiter gelten werden, sofern sie der EU-Datenschutz-Grundverordnung entsprechen. Die rasche Beschlussfassung ist ihrer Meinung nach notwendig, damit die Unternehmen genügend Zeit haben, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. (Fabian Schmid, APA, 26.6.2017)