STANDARD: Soll ich als Frau eine Waffe, eine Alarmsirene, einen Pfefferspray mit mir tragen?
Tkavc: Ein akustisches Handalarmgerät oder ein Pfefferspray kann in einer unangenehmen oder gefährlichen Situation unterstützen. Einen hundertprozentigen Schutz stellt das allerdings nicht dar. Wichtig ist, dass man sich im Vorfeld mit den Vor- und Nachteilen, der Handhabung und der Frage, ob diese Gerätschaft für einen selbst geeignet ist, auseinandersetzt.
Ein akustisches Handalarmgerät hat einen großen Vorteil: Das Gerät kann nicht gegen einen selbst als Waffe verwendet werden. Der Nachteil: Es macht nur dann Sinn, wenn es auch von anderen gehört werden kann. Durch den lauten Ton (mindestens 120–130 Dezibel) wird der Aggressor zwar auch abgelenkt – aber er muss vor allem befürchten, dass andere Personen aufmerksam werden.
Auch Pfefferspray hat Vor- und Nachteile: Bei richtiger Handhabung kann der Aggressor kurzzeitig außer Gefecht gesetzt oder beeinträchtigt werden. Der große Nachteil: Der Spray kann auch gegen einen selbst als Waffe eingesetzt werden.
STANDARD: Riskiere ich eine Anzeige, wenn ich einen Pfefferspray oder etwas anderes einsetze?
Tkavc: Wenn es zu einer Notwehrüberschreitung kommt, dann kann eine Anzeige auch gegen einen selbst gerichtet werden. Eine Anzeige selbst bedeutet aber nicht immer, dass es zu einer "Verurteilung" kommt, weil natürlich jegliche(r) Notwehrsituation/Sachverhalt geprüft wird.
STANDARD: Bin ich als "kleine" Frau überhaupt in der Lage, einen männlichen Angreifer abzuwehren?
Tkavc: Verteidigung ist keine Frage der Körpergröße, sondern unter anderem eine des richtigen Einsatzes von Selbstverteidigungstechniken. Die müssen jedoch immer und immer wieder geübt werden.