Eisenstadt – In der Causa um Missstände in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft im Burgenland hat die betroffene Einrichtung schon im Vorjahr informiert: "Im Zuge einer Gefährdungsmeldung durch die Einrichtung im August 2016 wurden der Behörde sexuelle Übergriffe unter den minderjährigen Bewohnern bekannt", teilte die Volksanwaltschaft am Donnerstag mit.

Nach einer anonymen Eingabe habe sich die Volksanwaltschaft im August 2017 an die Burgenländische Landesregierung gewendet. Im Juli und September dieses Jahres habe es weitere Berichte – unter anderem von der zuständigen Polizeiinspektion – über sexuelle Übergriffe gegeben.

Am 22. November 2017 habe die Kommission der Volksanwaltschaft im Zuge eines unangekündigten Besuches festgestellt, dass "keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen getroffen wurden". Volksanwalt Günther Kräuter habe die Landesregierung "zum unverzüglichen Handeln" aufgefordert.

Die dahin gehenden Ermittlungen des Landeskriminalamtes würden bereits "seit ein paar Monaten" laufen, sagte Staatsanwaltschafts-Sprecher Roland Koch am Donnerstag. Die Erhebungen wären nach einer Anzeige seitens eines Jugendwohlfahrtträgers, der für einige der in der Einrichtung untergebrachten Kinder zuständig ist, eingeleitet worden und gehen gingen in Richtung sexueller Missbrauch und betreffen einen der Heimbewohner,

Sozialarbeiterin: Missstände nicht bekannt

Bettina Horvath, leitende Sozialarbeiterin des Landes Burgenland, erklärte, dass die Fachabteilung erst Anfang September in einem Schreiben der Volksanwaltschaft auf die Probleme in der Einrichtung hingewiesen worden wäre. Dass Missstände bereits vorher bekannt gewesen wären, "stimmt so nicht", meinte Horvath. Vor September habe es keine Hinweise in Richtung der nun vorgeworfenen Übergriffe gegeben. Auch dahin gehende Gefährdungsmeldungen wären nicht bekannt gewesen.

Vom Gesetz her sei mindestens eine Kontrolle pro Jahr vorgeschrieben. Heuer wäre die Einrichtung zumindest dreimal durch die Fachabteilung kontrolliert worden. Dabei wäre nichts in Richtung eines angstbesetzten Klimas und weinender Kinder – wie von der Volksanwaltschaft behauptet – bemerkt worden. "Wir haben bei den Kontrollen vor Ort andere Situationen vorgefunden als von der Volksanwaltschaft jetzt geschildert", meinte die leitende Sozialarbeiterin.

Nach Einlangen des Schreibens Anfang September wären sofort Maßnahmen getroffen worden. Man nehme einen jeden Hinweis ernst, so Horvath. Ein mutmaßlich übergriffiger Jugendlicher werde morgen, Freitag, in eine andere Einrichtung überstellt.

Die Geschäftsführerin der Wohngemeinschaft war am Donnerstagvormittag vorerst nicht erreichbar.

ÖVP Burgenland kritisiert Darabos

Die ÖVP Burgenland hat am Freitag ein Statement von Landesrat Norbert Darabos (SPÖ) urgiert. Klubobmann Christian Sagartz (ÖVP) und der Zweite Landtagspräsident Rudolf Strommer (ÖVP) forderten Konsequenzen, sollte sich bestätigen, dass Missstände seit eineinhalb Jahren bekannt seien.

Volksanwalt Günther Kräuter habe am Donnerstag auch im Landtagsausschuss "schwere Vorwürfe wegen inakzeptabler Zustände" bezüglich der Einrichtung erhoben, sagte Strommer. "Wenn bekannt war, dass jüngere Kinder von älteren sexuell misshandelt und belästigt wurden, dann müssen alle, die davon gewusst haben, zur Verantwortung gezogen werden", forderte der ÖVP-Politiker.

"Der zuständige Landesrat soll sich endlich äußern", verlangte Sagartz in Richtung Soziallandesrat Darabos. Es brauche einen Aktionsplan, der in Kraft trete, sobald Verdachtsmomente aufkommen. "Es geht darum, dass das Land Burgenland konsequent und sehr professionell bei Problemfällen agiert." Dies sei, wie die Volksanwaltschaft bewiesen habe, sei "nicht in allen Fällen gewährleistet", stellte Sagatz fest.

Die zuständigen Behörden und Politiker sollten "Fakten auf den Tisch legen". Es gelte, nachzuforschen, ob Systemversagen oder ein bedauerlicher Einzelfall vorliege. Die von den verantwortlichen Behörden geäußerte Betroffenheit sei ihm "zu wenig", sagte der Klubobmann. Die ÖVP werde im Landtag zu dem Thema eine Anfrage einbringen. (APA, 30.11.2017)