Die Eltern kaufen, die Kinder bezahlen irgendwann das Haus ab: So funktioniert ein Generationenkredit theoretisch. Ganz so einfach ist es aber nicht.

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Der Traum vom Eigenheim ist bei den Preisen, die aktuell für Immobilien in Ballungsräumen verlangt werden, für viele Menschen längst nicht mehr realisierbar. Ein Ausweg, der auch im STANDARD-Forum immer wieder diskutiert wird, sind extrem lang laufende Kredite, mit denen die hohen Preise besser gestemmt werden könnten. Solche Generationen- oder Lebenszeitkredite sind auf bis zu 100 Jahre ausgelegt und tilgungsfrei. Die erste Generation bezahlt also nur die Zinsen ab, während die Kinder oder Enkelkinder dann die Tilgung übernehmen – entweder weil sie Geld erben oder weil sie das Haus irgendwann verkaufen.

In der Schweiz ist das Modell weit verbreitet – auch aus steuerlichen Gründen, wie Bernhard Freudenthaler vom Verband österreichischer Banken & Bankiers erklärt. Seine Theorie zum Erfolg in der Schweiz: "Dort sind Immobilien seit jeher unleistbar", daher hätten sich mit der Zeit die Rahmenbedingungen angepasst.

In Österreich hat sich das Modell dafür nie so recht durchgesetzt, auch wenn Banken diese sehr langfristigen Kredite als Nischenprodukte immer wieder angeboten haben, am häufigsten in Vorarlberg. Aber ist jetzt die richtige Zeit, um über einen Generationenkredit nachzudenken? Nein, sagt Freudenthaler. Denn die Zinsen seien jetzt hoch, "da ist es noch unattraktiver, sich langfristig zu binden", und die Unsicherheit darüber, wie es weitergeht, sei groß.

Strenge Kreditvergabe

Und auch die seit August strengere Kreditvergabe, bedingt durch die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO), spielt eine Rolle. Die Maximallaufzeit bei Krediten wurde damit auf 35 Jahre begrenzt. Theoretisch haben Banken zwar weiterhin Sonderkontingente zur Verfügung, mit denen sie auch nach anderen Kriterien Kredite vergeben können. "Eine nennenswerte Größe" an solchen Generationenkrediten sei so aber nicht möglich, sagt Freudenthaler. "Und spätestens seit der neuen Verordnung ist das kein Instrument mehr, das eine Bank aktiv anbieten dürfte."

Denn nicht nur Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer gehen mit 100-jährigen Krediten ein Risiko ein – auch die Bank: "Je mehr Jahre vergehen, umso unsicherer wird es im hinteren Bereich", sagt Freudenthaler. Bei den langfristigen Krediten, die in der Vergangenheit hierzulande vergeben wurden, sei die Ausfallsquote aber sehr gering gewesen, das sei eine Mentalitätssache, sagt der Experte. Dass die Bank eingreifen und die Immobilie verwerten muss, komme in Österreich extrem selten vor.

Erleichterungen in Sicht

Insgesamt ist es durch die erwähnte neue Kreditvergabe-Verordnung für viele Menschen noch einmal schwieriger geworden, sich ein Eigenheim zu finanzieren. Das ärgert nicht nur Wohnungssuchende, sondern auch die Banken. Beim Bankenverband hofft man nun darauf, dass die Verordnung doch noch entschärft wird.

Denn das Finanzmarktstabilitätsgremium hat in seiner letzten Sitzung Anfang Dezember die FMA ersucht, ein Konzept "zur Weiterentwicklung der KIM-VO" auszuarbeiten, konkret geht es um kurzfristige Zwischenfinanzierungen, die, wie berichtet, durch die neuen Richtlinien massiv erschwert wurden, sowie geförderte Kredite.

Spruchreif wird das aber erst im Laufe des kommenden Jahres. An den drei wichtigsten Komponenten der Verordnung – den 35 Jahren Laufzeit, der maximalen Haushaltsbelastung von 40 Prozent des Nettoeinkommens und den erforderlichen 20 Prozent an Eigenmitteln –wurde nicht gerüttelt. "Aber wir werden das weiterhin fordern", sagt Freudenthaler.

Die Eltern helfen

Auch abseits von Generationenkrediten spielt die Unterstützung durch ältere Generationen da, wo es wirtschaftlich möglich ist, bei den seit einiger Zeit sehr hohen Bau- und Immobilienpreisen eine noch größere Rolle. "Das Grundstück war als Wertanlage vorhanden", berichtete etwa ein User jüngst bei einem Immo-Mitreden, und auch bei den Eigenmitteln habe es Unterstützung durch Eltern und Großeltern gegeben.

Mehrere Userinnen und User wussten auch von einem Aufstocken oder einem Anbau an das Eltern- oder Großelternhaus zu berichten, mit dem sie sich – im Vergleich zum Hausbau auf der grünen Wiese – Geld gespart hätten. "Gehöre zur Erbgesellschaft – ansonsten könnte ich an das, was wir haben, nicht ansatzweise denken", fasste ein User zusammen. (Franziska Zoidl, 22.12.2022)