Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch bei Pressekonferenz
Im März räumte Sozialminister Rauch eine "fehlerhaften Formulierung im ASVG" ein.
APA/EVA MANHART

Wien – Den rund 200.000 Mindestpensionisten sollte mit Freitag die ursprünglich in zu geringer Höhe ausbezahlte Einmalzahlung vollständig ausgezahlt worden sein. Nach einer im Frühjahr erfolgten Korrektur eines Fehlers bei der Allgemeine-Sozialversicherungsgesetz-Novelle (ASGV) ist der Prozess der Nachzahlung nun abgeschlossen, sagte ein Sprecher von Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) gegenüber der APA.

Die Pensionisten hatten - zusätzlich zu der Erhöhung um 5,8 Prozent mit Jahresbeginn - mit Anfang März eine mit der Anpassung beschlossene Einmalzahlung bekommen. Mindestpensionisten wurden damals allerdings benachteiligt. Grund dafür war ein Fehler im Gesetzestext, den die Regierung bereits im März einräumte und eine Korrektur ankündigte - sowie eine Nachzahlung für die rund 200.000 betroffenen Bezieher von Ausgleichszulagen. Die entsprechende Reparatur des Gesetzes erfolgte im Frühjahr.

Einmalzahlung Anfang März

Mit den 5,8 Prozent wurde den Pensionisten und Pensionistinnen mit Jahresbeginn die Inflation von August bis Juli des Vorjahres abgegolten. Da sich die Teuerung in der Zwischenzeit deutlich erhöhte, verständigte man sich zusätzlich auf eine Einmalzahlung, die mit Anfang März zur Auszahlung kam. Bis zu einer Bruttopension von 2.000 Euro betrug diese 30 Prozent einer Brutto-Monatszahlung, gedeckelt mit maximal 500 Euro. Bis 2.500 Euro brutto griff dann eine Ausschleifregelung. Diese 30 Prozent wurden bei den Mindestpensionisten allerdings nicht auf Basis der Ausgleichszulage von 1.110 Euro sondern auf Basis des geringeren Eigenpensionsanteils bemessen.

Rauch sowie ÖVP-Klubobmann August Wöginger sprachen im März von einer "fehlerhaften Formulierung im ASVG". Nach der erfolgten Korrektur wurde der Differenzbetrag an alle Betroffenen nachträglich ausgezahlt, so das Sozialministerium. (APA, red, 30.6.2023)