Landesgericht Klagenfurt
Das Landesgericht Klagenfurt.
APA/PETER LINDNER

Klagenfurt – Wegen Schlepperei ist am Dienstag ein 48-jähriger Mann am Landesgericht Klagenfurt zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Türke hatte 24 Personen zusammengepfercht in einem Versteck in einem Lkw geschleppt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Der Mann war Ende Juni am Karawankentunnel bei der Einreise aus Slowenien kontrolliert worden. Dabei hatten die Polizisten auf der Ladefläche 24 Personen aus Bangladesch, Sri Lanka, Indien und Pakistan gefunden. Sie waren zwischen Paletten und Getränkeflaschen versteckt. Wie es im Strafantrag heißt, gab es nur 0,3 Quadratmeter Platz pro Person – 19 Stunden lang mussten sie ohne Frischluftzufuhr, Wasser und Nahrung ausharren, der Verschlag hatte sich außerdem von innen nicht öffnen lassen. Die 24 Personen hätten von Rumänien nach Italien transportiert werden sollen.

Einvernahme des Angeklagten

Sein Mandant werde sich vollinhaltlich und reumütig schuldig bekennen, erklärte der Verteidiger des 48-Jährigen – dieser habe aus Geldnot und Naivität gehandelt. In der Einvernahme des Angeklagten war dann aber davon nichts mehr zu bemerken: Er hätte lediglich zwei Personen im Führerhaus mitnehmen sollen, und die hätten auch Papiere mitgehabt, sei ihm versichert worden. Dass so viele Personen im Anhänger waren, habe er nicht gewusst, die müsse sein Auftraggeber während eines Stopps hineingeschmuggelt haben – davon habe er jedenfalls nichts mitbekommen. Den engen Verschlag zwischen den Paletten habe er vor der Fahrt nicht gesehen.

"Glauben Sie, dass hier irgendjemand Mitleid mit einem Schlepper hat? Sie transportieren Menschen wie Vieh um Geld, und das ist beides verwerflich. Und jetzt sollen wir Ihnen abnehmen, dass Sie nur zwei Personen mit Visum auf Urlaub nach Italien führen wollten?", fragte Richter Dietmar Wassertheurer, worauf er keine klare Antwort bekam. Kurz nach seiner Festnahme hatte der 48-Jährige seine Tat noch eingeräumt, aber damals schon angegeben, dass er lediglich "zwei bis fünf Personen" hätte schleppen sollen.

Urteilsbegründung

In seiner Urteilsbegründung erklärte Richter Wassertheurer, er nehme dem Angeklagten seine Verantwortung "überhaupt nicht ab". Der Mann habe mehr als drei Personen geschleppt, die noch dazu über längere Zeit in einen qualvollen Zustand versetzt wurden. Unter diesen Umständen liege der Strafrahmen bei sechs Monaten bis fünf Jahren Haft. Auch bei dem unbescholtenen Mann, der die Fahrt "aktiv gesucht" habe, müsse mit der Strafe ein Zeichen gesetzt werden, das sowohl für den Mann selbst als auch für die Allgemeinheit abschreckend sei – eine teilbedingte Strafe sei deshalb nicht infrage gekommen. (APA, 25.7.2023)