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Den vorerst höchsten Zuschlag des Jahres erteilte das Dorotheum im Mai für Osman Hamdi Beys "Ein Blick in den Spiegel": mit einem Kaufpreis von 1,27 Mio. Euro fiele das Gemälde für die SPÖ in die Kategorie "Wertanlage".
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Bei dem von der SPÖ geplanten Modell der "Millionärssteuer" werden dieser Tage auch Sammlerinnen, Eigentümer von Kunst sowie Galerien und der Kunsthandel hellhörig. Denn obwohl Kunst bei der Gesamtvermögensbildung in der österreichischen Realität eine völlig untergeordnete Rolle spielt, würde umfangreicherer Besitz von Kunst- und Antiquitäten (wieder) steuerpflichtig: sowohl bei der jährlich zu entrichtenden Vermögenssteuer, die 1993 auf Initiative der SPÖ abgeschafft wurde, als auch bei der vom Verfassungsgerichtshof (wegen Ungleichbehandlung von Geld- und Immobilienvermögen) 2008 aufgehobenen Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Ein Freibetrag von einer Million Euro solle gewährleisten, dass tatsächlich nur Vermögende davon betroffen wären. Hausrat ist von der Besteuerung ausgenommen. Ob Kunst und Antiquitäten als Hausrat gelten, scheint in der Definition dann weniger vom Umfang als vom Wert abzuhängen: "Normale Bilder" fielen nicht darunter, anders als solche, "die als Wertanlage gelten", wie aus SPÖ-Expertenkreisen zu erfahren war. Abgrenzungsfragen wären in der Praxis vom Finanzamt zu prüfen. Die idyllische Biedermeier-Landschaft oder das Porträt eines Ahnen gerieten dann wohl weniger in den Verdacht einer Wertanlage als eine Zeichnung von Egon Schiele oder eine Skulptur von Jeff Koons. Und die Rokoko-Kommode wäre als Gebrauchsgegenstand wohl weniger ein Grenzfall als eine museale Esszimmerausstattung von Josef Hoffmann.

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Kunstversicherung als Grundlage

Eine Orientierung böte beispielsweise der Abschluss einer Kunstversicherung, informiert man auf Nachfrage. Bei der jährlichen Vermögenssteuererklärung würde der Versicherungswert dann auch als Bemessungsgrundlage dienen: Bei einem Wert des Gesamtvermögens von einer bis zu zehn Millionen Euro fiele ein Steuersatz von 0,5 Prozent an, ab zehn und bis zu 50 Millionen Euro dann ein Prozent.

Eine die Steuerlast reduzierende Ausnahmeregelung würde die SPÖ für Kunstsammlungen ebenfalls berücksichtigen: konkret die öffentliche Zugänglichkeit der Kunstwerke, etwa als Leihgaben für Museen. Wie strikt das in der Praxis gehandhabt werden würde, ist unklar. Also ob die prinzipielle Zurverfügungstellung – etwa in Form einer an Museen übermittelten Liste – ausreicht oder die Kunst nachweislich ausgestellt werden müsste.

Bei der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer würden übrigens nicht nur natürliche Personen, sondern auch Privatstiftungen zur Kasse gebeten, die teils eigens zum Zwecke des Erhalts von Kunstsammlungen gegründet wurden, wie auf Anfrage bestätigt wird. Letztere würden alle 30 Jahre durch eine Ersatzerbschaftssteuer besteuert. Im klassischen Erb- oder Schenkungsfall fielen für Sammlungen im Wert von ein bis fünf Millionen Euro 25 Prozent und für solche im Wert von fünf bis zehn Millionen Euro 30 Prozent an. So richtig lukrativ würden für den Fiskus Kunstsammlungen im Wert von mehr als 50 Millionen Euro, die mit 50 Prozent besteuert würden. (Olga Kronsteiner, 15.9.2023)