Pensionen, Alter, Geld, Soziales
Obwohl der Fiskalrat die Nachhaltigkeit des Pensionssystems nicht gesichert sieht, kommen von der Alterssicherungskommission keine Vorschläge, das zu ändern, kritisiert der Rechnungshof.
IMAGO/Michael Bihlmayer

Wien – Der Rechnungshof sieht umfassenden Handlungsbedarf zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit des Pensionssystem. Keine klare Linie gebe es bei Eingriffen in das Pensionssystem, beim Umgang mit dem Pensionsalter fehle eine Strategie, kritisieren die Rechnungshofprüfer in einem am Freitag vorgelegten Bericht. Die Arbeit der Alterssicherungskommission in der Zeit seit ihrer Einsetzung 2017 bis 2022 beurteilt der Rechnungshof als "unzureichend".

Bei den gesetzlichen Eingriffen in das Pensionsrecht vermisst der Rechnungshof eine klare Linie. Zwischen 2005 und 2022 sei das Pensionsrecht insgesamt 29-mal maßgeblich geändert worden, die finanziellen Auswirkungen seien dabei oft nicht dargelegt worden. Kritisch hält der Rechnungshof außerdem fest, dass die Pensionsanpassung seit 2005 nur zweimal – wie vorgesehen – mit einem am Verbraucherpreisindex orientierten Anpassungsfaktor erfolgte.

Unklarheit über langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems

Im Umgang mit dem Pensionsalter kritisiert der Rechnungshof ebenfalls eine fehlende Strategie. Wichtige Maßnahmen wäre aus Sicht des Rechnungshofs eine Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters und gegebenenfalls auch des gesetzlichen Pensionsantrittsalters. Das effektive Pensionsantrittsalter werde ab Mitte der 2030er-Jahre nach Umsetzung der Angleichung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters für Frauen stagnieren, obwohl die Lebenserwartung steigt, so der Rechnungshof. Rund 30 Prozent der Aufwendungen für die gesetzliche Pensionsversicherung wurden 2020 öffentlich finanziert.

Scharfe Kritik übt der Rechnungshof an der Alterssicherungskommission. Die 2016 beschlossene Kommission sollte alle drei Jahre einen Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit des Pensionssystems bis zum Jahr 2050 erstellen und beurteilen, ob Änderungen im Pensionssystem nötig sind. Der Berichtspflicht sei die Alterssicherungskommission im Jahre ihrer Gründung 2017 aber nicht nachgekommen, kritisiert der Rechnungshof. Erst vier Jahre später legte sie 2021 ein Langfristgutachten vor. Dabei habe die Bundesregierung zudem die erforderliche Berichterstattung an den Nationalrat unterlassen.

In dem Bericht der Alterssicherungskommission sowie in den zwei ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Berichten der Bundesregierung vermisst der Rechnungshof außerdem eine gesamthafte Aussage über die Nachhaltigkeit. Während der Fiskalrat die Nachhaltigkeit des Pensionssystems durch den Anstieg demografieabhängiger Ausgaben langfristig nicht gesichert sieht, mache die Alterssicherungskommission trotz ähnlicher Prognosen keine Aussagen dazu und schlage auch keine Reformmaßnahmen vor, kritisiert der Rechnungshof.

Kritik übt der Rechnungshof auch an der fehlenden Besetzung des Vorsitzes der Alterssicherungskommission. Die Kommission konnte sich erst im November 2019 konstituieren, weil es vorher keine Einigung über den Vorsitz gab. Bereits Anfang 2022 legte der Vorsitzende Walter Pöltner aus Protest gegen die sozial gestaffelten Pensionserhöhungen sein Amt wieder zurück. Seitdem ist der Posten wieder vakant. (APA, 13.10.2023)