Kosten für Grundversorgung zwischen Wien und dem Bund neu aufgeteilt
Mit der Neuregelung sollen die Bundeshauptstadt und die Hilfsorganisationen bei der Unterbringung und auch der Betreuung von Flüchtlingen entlastet werden.
Georges Schneider / picturedesk.

Wien – Die Kosten für die Grundversorgung von Flüchtlingen werden zwischen dem Bund und Wien neu aufgeteilt. Das neue Realkostenmodell wurde am Donnerstag in einer entsprechenden 15a-Vereinbarung mit großer Mehrheit im Innenausschuss des Nationalrats beschlossen. Nur die FPÖ stimmte dagegen. Das Modell wird zunächst als Pilotprojekt für vier Jahre in Wien erprobt, soll in Zukunft aber allen Bundesländern offenstehen.

Die Länder beklagen seit Jahren, dass die vom Bund geleisteten Zahlungen nicht die realen Kosten bei der Beherbergung und Betreuung von Flüchtlingen abdecken. Die Differenz zwischen den Beträgen soll nun gemäß dem zwischen dem Bund und Wien ausgearbeiteten Modell vom Bund abgegolten werden – bei Übererfüllung der Betreuungsquote zur Gänze. Bei Erfüllung der Betreuungsquote zu hundert Prozent werden die Differenzbeträge nach dem Verhältnis sechs zu vier aufgeteilt. Umgekehrt soll Wien sich an den Unterbringungs- und Versorgungskosten der Bundesbetreuung beteiligen.

Entlastung für die Bundeshauptstadt

Damit sollen die Bundeshauptstadt und die Hilfsorganisationen bei der Unterbringung und auch der Betreuung von Flüchtlingen entlastet werden. Auf Wien entfallen 35 bis 45 Prozent aller Asylwerber in der Grundversorgung, die Betreuungsquote wird deutlich übererfüllt. Mit Stand 6. Juni dieses Jahres wurde die Quote zu 180 bis 195 Prozent übererfüllt.

Bisher werden die Kosten pauschal abgerechnet. So gibt es 95 Euro am Tag für Kinder und Jugendliche, 48 Euro für Menschen mit Pflegebedarf und 25 Euro für Personen in organisierten Quartieren. Waren die Kosten real aber höher, mussten sie entweder vom Fonds Soziales Wien oder der betreuenden NGO getragen werden. Angelegt ist das Pilotprojekt auf vier Jahre, Mitte kommenden Jahres erfolgt die Evaluierung.

Vertagt wurden im Innenausschuss am Donnerstag mehrere Oppositionsanträge. So pochte die SPÖ unter anderem auf ein umfassendes Kinderschutzgesetz. Die FPÖ forderte, dass die Zulassung von Asylanträgen von Personen, die aus einem anderen EWR-Staat oder aus der Schweiz eingereist sind, ausgesetzt werden. Die Neos sprachen sich für die Einrichtung eines unabhängigen Kinderrechtemonitorings aus und erneuerten ihre Forderung nach der Gleichstellung von vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern mit Asylberechtigten. (APA, 9.11.2023)