Eine schnellere Gründung, weniger Formalitäten und steuerliche Erleichterungen: Die geplante Flexible Kapitalgesellschaft (Flexkap) soll insbesondere Start-ups das Leben einfacher machen.

Im Gegensatz dazu gestaltet sich der Gesetzgebungsprozess allerdings als äußerst schwierig: Schon im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung ein Konzept für die Flexkap in Auftrag gegeben. Erst im Frühjahr 2023 legte das Justizministerium dann einen Ministerialentwurf vor. Seither ist wieder ein halbes Jahr vergangen, eine Regierungsvorlage gibt es nach wie vor nicht. Die Verhandlungen laufen auf Hochtouren.

Warum es derart lange dauert, hat laut den Verhandlern vor allem zwei Gründe. Der erste: Das Vorhaben ist komplex. Mit der Flexkap wird neben der Aktiengesellschaft (AG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine neue Form der Kapitalgesellschaft eingeführt. Um die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erleichtern, sollen ihnen ihre Arbeitgeber künftig steuerlich begünstigte Unternehmenswertanteile ausgeben können, mit denen zwar eine Gewinnbeteiligung verbunden ist, aber kein Stimmrecht.

Notare gegen Unsicherheit

Der zweite Grund für die Verzögerungen: Künftig sollen auch Anwältinnen und Anwälte die Übertragung von Anteilen an der Flexkap abwickeln dürfen – über sogenannte Privaturkunden. Die Bestätigung eines Notars ist dafür laut dem Gesetzesentwurf nicht mehr erforderlich. Die Notariatskammer sieht das äußerst kritisch: Der Reformvorschlag vermische die anwaltliche Tätigkeit, die grundsätzlich parteiisch sei, mit der notariellen Tätigkeit, die auf Unabhängigkeit ausgerichtet ist. "Das ist ein Systemwechsel, der Unsicherheit bringt und sich wie ein Dominoeffekt auf andere Gesellschaftsformen übertragen könnte", warnt Präsident Michael Umfahrer im STANDARD-Gespräch.

Michael Umfahrer, Präsident der Notariatskammer.
Der Präsident der Notare, Michael Umfahrer, sieht die Reform kritisch.
ÖNK/R.Tanzer

Aus Sicht des Notars ist zudem fraglich, ob die Ungleichbehandlung mit herkömmlichen GmbHs verfassungsrechtlich erlaubt sei. Dasselbe gelte für die geplanten steuerlichen Vorteile der Mitarbeiterbeteiligungen, die auf Flexkaps geschränkt sind. Das alles macht laut der Notariatskammer "eine Neubewertung des Gesetzesentwurfes notwendig".

Ergebnis steht bevor

Auch die Richtervereinigung meldete im Begutachtungsverfahren Bedenken gegen die "Verlässlichkeit" der einfacheren Anteilsübertragung an. Anders sahen das wenig überraschend die Start-up-Szene sowie die Rechtsanwaltschaft. Auch das Oberlandesgericht Wien erachtet die anwaltlichen Urkunden als "unproblematisch", weil Anwältinnen und Notare beinahe idente Pflichten treffen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hielt sich in seiner Stellungnahme zum Ministerialentwurf nobel zurück. Es handle sich dabei um eine "vom OGH nicht zu beurteilende rechts- und standespolitische Frage".

Wer sich letzten Endes durchsetzt, dürfte laut Insidern in absehbarer Zeit bekannt werden. Dasselbe gilt übrigens für einen weiteren Streitpunkt, der eher symbolischer Natur ist: Justizministerin Alma Zadić (Grüne) ließ den Entwurf in rein weiblicher Form verfassen – das mediale Echo war groß. Ob Männer auch im Regierungsentwurf nur "mitgemeint" sind oder ob sie ausdrücklich genannt werden, bleibt vorerst ebenfalls offen. (Jakob Pflügl, 14.11.2023)