Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka im Parlament in Wien
Wolfgang Sobotka (ÖVP) im Rahmen einer Sitzung des Nationalrats im Parlament.
APA/EVA MANHART

Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will gegen den Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) in einer Steuercausa ermitteln – dazu muss zunächst seine Immunität aufgehoben werden. Der Immunitätsausschuss im Parlament, der dafür zuständig ist, wird bereits am Freitag um acht Uhr über den Fall beraten. Vorsitzende des Immunitätsausschusses ist in der aktuellen Legislaturperiode die SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim. Hintergrund ist das Ersuchen der WKStA zur Immunitätsaufhebung Sobotkas.

Der Grund für die Ermittlungen gegen Sobotka: Laut Aussagen des ehemaligen Öbag-Chefs und einstigen Generalsekretärs im Finanzministerium Thomas Schmid soll es im Zusammenhang mit einer Steuerprüfung der Erwin-Pröll-Stiftung Beeinflussungs- und Interventionsversuche durch den ÖVP-Politiker gegeben haben. Die WKStA verdächtigt Sobotka "des Missbrauchs der Amtsgewalt als Bestimmungs- und sonstiger Beitragstäter". Es gilt die Unschuldsvermutung.

Sobotka will selbst Auslieferung

Sobotka wies die Vorwürfe zurück. Es stimme nicht, dass er sich mit Wünschen an Schmid gewandt habe, sagte er. Dieser legte nun jedoch neue Chats vor, die für die Anklagebehörde auch die Ermittlungen begründen. Aus den Chats soll hervorgehen, dass der damalige Sektionschef (und spätere Finanzminister) Eduard Müller eine Nachricht an Schmid geschickt habe, in der es um die Steuerprüfung der Erwin-Pröll-Stiftung geht.

Sobotka habe selbst Interesse daran, dass der Immunitätsausschuss seine Auslieferung möglichst schnell beschließt, damit die Causa rasch geklärt werden kann, wurde dem STANDARD aus Sobotkas Büro bestätigt.

Abstimmung im Ausschuss

Im Immunitätsausschuss sitzen 13 Abgeordnete, fünf von der ÖVP, drei von der SPÖ, je zwei von der FPÖ und den Grünen und einer von den Neos. Die Anzahl der Mandatarinnen beziehungsweise Mandatare, die jede Partei stellt, wird entsprechend der Mandatsstäke der Fraktion im Nationalrat berechnet. "Im Grunde ist jeder Ausschuss so etwas wie ein kleines Plenum", heißt es aus der Parlamentsdirektion zum STANDARD.

Der Immunitätsausschuss berät in seiner Sitzung und stimmt zum Schluss über den vorliegenden Fall ab - eine einfache Mehrheit ist ausreichend. Je nachdem, wie das Ergebnis ausfällt, gibt der Ausschuss danach eine Empfehlung ans Plenum des Nationalrats ab. Formal stimmt dieses dann über die Aufhebung der Immunität des oder der jeweiligen Abgeordneten - in diesem Fall von Nationalratspräsident Sobotka - ab.

Abgeordnete genießen grundsätzlich Immunität

Abgeordnete des Nationalrats, Mitglieder des Bundesrats und der Landtage genießen grundsätzlich Immunität. Das heißt, der Immunitätsausschuss muss feststellen, ob es einen Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gibt. Erst dann ist die Verfolgung möglich.

Der Untersuchungszeitraum der WKStA reicht von Sommer 2017 bis Herbst 2018. Sobotka ist seit Dezember 2017 Präsident des Nationalrats, zuvor fungierte der ÖVP-Politiker als Innenminister. (tschi, red, 14.12.2023)