Ab 15. Jänner sind die meisten E-Cards ohne Foto ungültig. Nach derzeitigem Stand droht rund 90.000 Personen, dass ihre E-Card dann gesperrt wird, obwohl sie versichert sind. Die Zahl stammt aus dem Gesundheitsministerium, das dazu eine parlamentarische Anfrage der FPÖ beantwortet hat, in der noch von rund 100.000 Betroffenen die Rede war. Inzwischen sei die Zahl gesunken, teilte ein Sprecher am Dienstag dem STANDARD mit. Der Versicherungsstatus bleibe aber jedenfalls erhalten, versicherte Bernhard Wurzer, Generaldirektor der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), am Rande einer Pressekonferenz.

E-Card Passfoto
Ab 15. Jänner verlieren E-Cards ohne Passbild ihre Gültigkeit, außer es handelt sich bei den Versicherten um unter 14-Jährige, über 70-Jährige und Menschen mit Pflegestufen vier bis sieben.
ROLAND SCHLAGER / APA / pictured

Die Sperre der E-Card betrifft jene, die zwar in Österreich versichert sind beziehungsweise im letzten Jahr versichert waren, bei denen bis Ende des Jahres aber kein Foto vorliegt. Wenn ein Bild in den Beständen der Pass- oder Führerscheinbehörden oder des Fremdenregisters für die Ausstellung einer E-Card mit Foto vorhanden ist, reicht das aus. Ist dies nicht der Fall, kann ein Foto nachgereicht werden. Eine briefliche Aufforderung zum Nachreichen erfolgt aber nicht, nach Auskunft des Gesundheitsministeriums sowie des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger werden Betroffene beim Arztkontakt oder wenn sie mit der Sozialversicherung zu tun haben dazu aufgefordert.

Nachfrist von 150 Tagen

Die Inanspruchnahme von Leistungen sei auch nach dem 15. Jänner weiterhin ohne Probleme möglich, betonte das Gesundheitsministerium. Gehen von einer E-Card-Sperre betroffene Personen nach diesem Datum zum Arzt, sollen sie dort informiert werden, dass sie ein Foto registrieren müssen – ab der Aufforderung gilt dann eine Übergangsfrist von 150 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist ist für Arztbesuche ein elektronischer E-Card-Ersatzbeleg notwendig, der bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden muss.

Versicherte Personen, die nicht von einer Ausnahme betroffen sind und noch eine E-Card ohne Foto haben, sollen sich einen Termin bei einer Fotoregistrierungsstelle ausmachen und ein Foto für die E-Card registrieren, damit eine neue E-Card mit Foto ausgestellt werden kann, teilte der Dachverband der Sozialversicherungsträger mit. Die Fotoregistrierungsstellen sind unter www.chipkarte.at/foto zu finden.

Auch die Ausstellung von E-Rezepten ist bei gesperrter E-Card möglich, heißt es vom Dachverband. Zur Einlösung in der Apotheke muss dann das ausgedruckte E-Rezept oder die zwölfstellige Rezept-ID vorgelegt werden.

Mit dem Foto zur Fremdenpolizei

Für manch einen ist es besonders mühsam, an ein Foto auf der E-Card zu kommen: So wandte sich vor ungefähr einem Jahr ein sozialversicherter Deutscher an den STANDARD, weil er, obwohl EU-Bürger und Beitragszahler, zur Fremdenpolizei musste, um ein Foto für seine E-Card registrieren zu lassen. Nach vier Wochen Warten auf den Termin klappte dann nach Vorlage des Fotos bei der Fremdenpolizei zwar alles, doch der Betroffene sah darin eine offenkundige Vertragsverletzung gegen geltendes Unions- und Primärrecht und befasste den mit solchen Fällen befassten Verein Solvit mit der Sache. Seitens des Gesundheits- und des Innenministeriums hieß es damals, dass man im Rahmen interministerieller Gespräche daran arbeite, den Kreis der Einreichstellen auszuweiten. Am Dienstag war aus dem Gesundheitsministerium zu hören, dass diese Gespräche nach wie vor im Gange seien. (Gudrun Springer, 19.12.2023)