Die Mobilfunknetzbetreiber Drei und Magenta dürfen beim Ausbau ihrer 5G-Netze zusammenarbeiten und etwa Masten oder aktive Netzkomponenten zur Signalverarbeitung gemeinsam nutzen. Allerdings unter der Auflage, dass sie die Vorteile der Kooperation den sogenannten virtuellen Mobilfunkanbietern (MVNOs) weitergeben, entschied die Telekom-Control-Kommission (TKK) unter Einbezug der Bundeswettbewerbsbehörde und des Bundeskartellanwalts.

Kooperation

Aus Sicht der Regulierungsbehörde ermöglicht die Kooperation einen schnelleren und weitergehenden Ausbau der Versorgung mit Mobilfunk, wie die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) am Freitag mitteilte. Die Kooperation beschränke sich vor allem auf Gebiete, in denen sonst nur "unwesentlicher Infrastrukturwettbewerb" zu erwarten sei.

Der Netzausbau steht im Fokus der Kooperation.
APA/Christoph Dernbach

Durch die Zusage von Drei und Magenta, die Vorteile an die MVNOs weiterzugeben - also an Mobilfunkbetreiber, die sich in ein Mobilfunknetz einmieten und kein eigenes Netz betreiben - könnten auch diese in den entsprechenden Gebieten ihre Dienste anbieten und für Wettbewerb sorgen. Zu den größten virtuellen Mobilfunkanbietern in Österreich zählen die Hofer-Telekommarke Hot und Spusu. (APA, 12.1.2024)