Bei einem sind sich die ersten Tester der Vision Pro zumindest schon mal sicher: dass sie sich nicht sicher sind. Nämlich nicht sicher, ob das nun der Anfang von etwas ganz Großem oder doch nur ein – fraglos beeindruckendes – Techdemo ist. Klar ist aber, dass es Apple zumindest schon einmal gelungen ist, das Interesse der "Early Adopter" zu wecken.

Wie jetzt? Einfuhrsteuer? Und schon ist sie weg, die Vision Pro.
AP/Noah Berger

Entsprechend mag es nicht verwundern, dass auch manche dieser Tage in die USA Reisende die Gunst der Stunde nutzen wollen, um sich die in anderen Ländern derzeit noch nicht erhältliche VR-Brille vor den anderen zu besorgen. Eine Idee, bei der aber viele offenbar nicht mit einem nicht ganz unwichtigen Faktor gerechnet haben: Dem Zoll.

Eine sehr schlechte Idee

Deutsche Zollbehörden haben laut einem Bericht von heise.de in den vergangenen Tagen gleich mehrfach die Vision Pro von Einreisenden beschlagnahmt. Am Berliner Flughafen vermeldete der Zoll bereits am Mittwoch acht solcher Fälle. Der Grund dafür ist simpel: Eine Einfuhr eines dermaßen teuren Geräts ist ohne zusätzlicher Versteuerung schlicht illegal.

Die Freigrenze für Privatpersonen liegt in Deutschland – wie auch in Österreich … bei Flugreisen bei 430 Euro, alles was darüber liegt, muss also versteuert werden. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 Prozent, insofern ist nicht ganz überraschend, dass das bei einem Gerät, das mindestens 3.500 US-Dollar kostet, manche lieber ignorieren wollen. Sind das dann doch noch einmal Kosten von mehr als 600 Euro.

Und weg ist sie

Eine gute Idee ist das allerdings nicht: Wer beim Versuch erwischt wird, das Gerät ohne Anmeldung und Steuernachzahlung einzuführen, auf den kommt nämlich nicht nur eine saftige Geldstrafe zu, sondern etwas, was für die Neo-Vision-Pro-Besitzer noch viel schlimmer sein dürfte. Die Brille wird bis zum Abschluss des Verfahrens eingezogen.

Das ist deswegen besonders bitter, weil der deutsche Zoll derzeit heillos mit der Abarbeitung solcher Fälle überfordert ist. In Berlin kann es aktuell bis zu einem Jahr dauern, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Erst danach wird aber das beschlagnahmte Gerät wieder zurückerstattet. Die aktuell Betroffenen haben damit nun also mindestens 3.500 US-Dollar ausgegeben, damit ihre Vision Pro irgendwo in einem Lagerraum monatelang Staub sammeln kann. (red, 11.2.2024)