Mit dem U-Ausschuss zum "rot-blauen Machtmissbrauch" wollte die ÖVP eine Gegenveranstaltung zum Cofag-Ausschuss bieten: Nicht nur die Opposition sollte prüfen, sondern auch die Kanzlerpartei wollte in einem eigenen U-Ausschuss Auskunftspersonen laden und Ermittlungsakten anfordern.

Hanger und Scharzenberger
Andreas Hanger und Corinna Scharzenberger (beide ÖVP) dürften über die Mitteilung des Justizressorts nicht glücklich sein.
APA/HELMUT FOHRINGER

Der schwarze U-Ausschuss droht allerdings zu wackeln. Gegen den Untersuchungsgegenstand wurden zwei Anträge beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht; nun schrieb das Justizministerium in einer Mitteilung an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), dass ein Punkt des Einsetzungsverlangens "ho. als verfassungsrechtlich bedenklich" zu sehen sei. Da geht es um die Frage, ob Personen, die die SPÖ oder die FPÖ unterstützten, von der Bundesvollziehung "aus unsachlichen Gründen bevorzugt" worden seien. In diesem Zeitraum war die SPÖ selbst gar nicht in der Regierung vertreten.

Mehrere Fraktionen im U-Ausschuss interpretierten das so, dass das Justizministerium selbst eine Verfassungswidrigkeit des Untersuchungsgegenstands erkennt; dort will man es nur auf die Thematik der Aktenlieferung mit Bezug auf das Verfahren vor dem VfGH gemeint haben.

Tendenz ablesbar

Der Verfassungsgerichtshof, der in Kürze über die Verfassungswidrigkeit des Untersuchungsgegenstands entscheiden wird, ist in seiner Rechtsprechung ohnehin unabhängig vom Justizministerium.

Prinzipiell geht es in der Mitteilung des Justizressorts an das Parlament eben um Fragen der Aktenlieferung. Das Ministerium von Alma Zadić (Grüne) teilte mit, dass man zur blauen Finanzaffäre in der Steiermark keine Akten übermitteln werde. Als Begründung wird sinngemäß angegeben, dass laut Untersuchungsgegenstand nur Akten zu Ermittlungen verlangt werden dürfen, die mit Mitgliedern der Bundesregierung und ihnen unterstellten Mitarbeitern zu tun haben. (fsc, 14.2.2024)