Die vorletzte Hürde des Informationsfreiheitsgesetzes war eine doppelte Verneinung. Die Länderkammer des Parlaments stimmte am Donnerstag über einen Antrag ab, gegen den Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben. Soll heißen: Der Bundesrat legt kein Veto gegen das Gesetz ein, das das Amtsgeheimnis abschafft und ein Grundrecht auf Information für alle einführt.

Allgemein wurde erwartet, dass die zweite Kammer des Hohen Hauses das Gesetz nicht blockieren würde. Ein letzter Rest des Nervenkitzels blieb aber bestehen: Schließlich vertritt der Bundesrat die Interessen der Länder, und diese haben sich die längste Zeit vehement gegen die Informationsfreiheit gewehrt. Würden sich alle Mitglieder an die Parteidisziplin halten und das Gesetz nicht beeinspruchen?

Sitzungssaal des Bundesrats
Im Sitzungssaal des Bundesrats wurde am Donnerstag über das Informationsfreiheitsgesetz debattiert.
APA/ALEX HALADA

"Torschlusspanik" der Grünen

Für Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) war die Sitzung des Bundesrats die vorläufig letzte Gelegenheit, das Informationsfreiheitsgesetz der türkis-grünen Bundesregierung zu verkaufen. Es sei ein Paradigmenwechsel, das Ergebnis des Bohrens harter Bretter, das Amtsgeheimnis komme in die Mottenkiste. Es sei ein gutes, ausgewogenes Gesetz – und "das lassen wir uns auch nicht schlechtreden, von niemandem".

Schlecht über das Informationsfreiheitsgesetz geredet hat die Kärntner Bundesrätin Isabella Theuermann (FPÖ): Sie kritisierte, dass kleine Gemeinden von der aktiven Veröffentlichungspflicht wichtiger Informationen ausgenommen seien. Die Koalition habe gegen Ende der Legislaturperiode (von der der Bundesrat unberührt ist) schlicht "Torschlusspanik" bekommen. Die Grünen müssten nun scheinbare Erfolge verkaufen, da sie ihre "Ideale mit Füßen getreten" hätten.

Sieben Achtel Informationsfreiheit

ÖVP-Bundesrätin Bernadette Geieregger, selbst Bürgermeisterin der kleinen Gemeinde Kaltenleutgeben, verteidigte die Ausnahme für Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – schließlich müssten diese ja auf Anfrage genauso Auskunft geben wie alle anderen. Und die im internationalen Vergleich recht lange Frist von vier Wochen sei ein guter Weg, um die Verwaltung nicht zu überfordern, das wisse, wer sich mit kommunaler Verwaltung auskenne. "Aber ich weiß nicht, ob jemand von der FPÖ schon einmal auf einer Gemeinde war", sagte Geieregger.

Die Rolle der Grünen war es auch im Bundesrat, die Kompromisse in der Reform zu verteidigen. Es sei das "beste Informationsfreiheitsgesetz, das jetzt möglich ist", sagte der Wiener Bundesrat Marco Schreuder. Auch wenn ein Glas nur zu sieben Achteln voll sei, könne man sich über diese sieben Achtel freuen. Schließlich werde Transparenz geschaffen, die Korruption verhindern kann. So erklärte Schreuder auch, dass die FPÖ gegen das Gesetz stimmt: "Wenn man an die Kalamitäten der Freiheitlichen Partei in Graz denkt, ist natürlich Transparenz das, was man nicht haben kann." Die angesprochenen Blauen quittierten das nur mit genervtem Stöhnen.

Van der Bellens Unterschrift fehlt noch

Die Abstimmung verlief dann, letzten Restängsten der Beteiligten zum Trotz, wie geplant: ÖVP, SPÖ und Grüne segneten das Gesetz ab, die FPÖ stimmte dagegen, der einzige Neos-Bundesrat war abwesend. Damit das Informationsfreiheitsgesetz – nach einer eineinhalbjährigen Wartefrist – in Kraft tritt, muss es nur noch der Bundespräsident unterschreiben. Aber auch dieser wird sich wohl nicht dagegen entscheiden. (Sebastian Fellner, 15.2.2024)