Geschaffen wurde die FlexKap vor allem für Start-ups, interessant ist sie aber für fast alle Neugründungen.
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Bis dato sind nur 46 Flexible Kapitalgesellschaften (FlexKap) im österreichischen Firmenbuch eingetragen. Doch schenkt man Fachleuten Glauben, dürfte die Anzahl in den kommenden Wochen und Monaten stark steigen.

Die neue Gesellschaftsform ist seit Jahresbeginn verfügbar und richtet sich insbesondere an Start-ups. Im Prinzip ist sie aber für alle Neugründungen interessant, erklärte Rechtsanwalt Philipp Kinsky am Donnerstag bei einer Buchpräsentation. "Es gibt kaum einen Grund mehr dafür, eine herkömmliche GmbH zu eröffnen."

Anteile für Mitarbeiter

Vorausgegangen war der neuen Gesellschaftsform eine jahrelange Debatte über die Attraktivierung des österreichischen Gesellschaftsrechts. Der Tenor: GmbH und AG sind zu unflexibel – vor allem für Start-ups, die regelmäßig nach Kapitalspritzen dürsten und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen wollen.

Die FlexKap soll hier Abhilfe schaffen: Abgesehen von einer Absenkung des Mindestkapitals auf 10.000 Euro bietet sie vor allem Vorteile bei der Beteiligung von Mitarbeitern. Bis zu einer Anzahl von 100 Arbeitnehmern darf die Gesellschaft sogenannte Unternehmenswertanteile ausgeben.

Dabei handelt es sich um stimmrechtslose Gesellschaftsanteile, mit denen steuerliche Begünstigungen verbunden sind. Wenn Mitarbeiter die Anteile verkaufen – weil sie etwa den Job wechseln – werden nur 25 Prozent des Erlöses mit der Einkommenssteuer versteuert. Für die restlichen 75 Prozent fällt die meist günstigere Kapitalertragssteuer an.

Bei Übertragung der Anteile ist zudem kein Notariatsakt mehr erforderlich. Es reicht fortan die Privaturkunde einer Rechtsanwältin oder eines Notars – wogegen sich die Notariatskammer lange gewehrt hat. Gewisse Erleichterungen gibt es nicht zuletzt bei regelmäßigen Kapitalspritzen durch Investoren.

"Die FlexKap bietet im Vergleich zur GmbH ein Mehr, aber keine wirklichen Nachteile", sagt Kinsky, der gemeinsam mit Rechtsanwalt und Universitätsprofessor Johannes Reich-Rohrwig und Rechtsanwalt Alexander Reich-Rohrwig ein FlexKap-Handbuch verfasst hat.

Der einzig mögliche Nachteil der neuen Rechtsform seien Kontrollrechte: Im Gegensatz zur GmbH müssen mittelgroße FlexKaps einen Aufsichtsrat einrichten. Der Gesetzgeber habe diese Regelung als Ausgleich für die stimmrechtslosen Anteile der Mitarbeiter geschaffen.

Unsicherheit bei Steuern

Obwohl die Gesellschaftsform neu ist, gibt es aus Sicht der Experten kaum Rechtsunsicherheit, weil man bei Streitfragen auf bestehende Rechtsprechung zur GmbH und zur AG zurückgreifen könne.

Gewisse steuerrechtliche Unsicherheiten bestünden jedoch bei der Mitarbeiterbeteiligung – nämlich dann, wenn alte Beteiligungsmodelle in die neuen Unternehmenswertanteile umgewandelt werden. Das Finanzministerium arbeite derzeit an Richtlinien, die diese Unsicherheiten beseitigen sollen. Offen sei auch, wie schnell Unternehmen ihre Mitarbeiter auszahlen müssen, wenn diese ausscheiden und ihre Anteile verkaufen wollen.

Jährlich werden rund 15.000 Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) neu im Firmenbuch eingetragen, sagt Johannes Reich-Rohrwig. Bald schon könnte ein Drittel davon als FlexKap gegründet werden – Tendenz steigend. (Jakob Pflügl, 23.2.2024)