Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Martin Kreutner (Leiter U-Kommission)
Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Martin Kreutner (Leiter U-Kommission) anlässlich eines Pressegesprächs zur Untersuchungskommission zur Aufklärung des Verdachts von politischer Einflussnahme auf die Justiz im Dezember 2023.
APA/EVA MANHART

Wien – Die nach dem Auftauchen von Tonaufnahmen des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek im Dezember eingesetzte Untersuchungskommission hat zur Halbzeit ihrer Tätigkeit zahlreiche Akten durchforstet und mehr als 20 Auskunftspersonen befragt. "Es mangelt uns also keinesfalls an Material", so Vorsitzender Martin Kreutner zur APA. Man habe auch schon "mehrere klare Ansatzpunkte und gewisse indizielle Auffälligkeiten" gefunden, meinte er, ohne ins Detail zu gehen.

Anlass für die Einsetzung der weisungsunabhängigen Kommission durch Justizministerin Alma Zadić (Grüne) war das Auftauchen einer Aufnahme, auf der Pilnacek, einst mächtigster Mann im Justizministerium, bei einer abendlichen Runde mit Bekannten im Wirtshaus Ende Juli sagt, die ÖVP habe verlangt, dass er Ermittlungen einstelle und Hausdurchsuchungen "abdrehe". Dies habe er aber stets abgewehrt.

Einige Whistleblower

Aufklären soll die Kommission durch Aktenstudium und Interviews, ob es vom 1. Jänner 2010 bis Dezember 2023 Einflussnahmen auf staatsanwaltschaftliche Vorgänge gegeben hat. Den Startzeitpunkt markiert dabei in etwa der Amtsantritt Pilnaceks als Sektionschef (Herbst 2010). Ebenfalls untersucht wird, ob es Interventionen etwa von politischen Parteien auf die Justizverwaltung gegeben hat.

Man habe bereits Anfang Jänner mit der inhaltlichen Arbeit begonnen, betonte Kreutner. "Knapp 14 Jahre Beobachtungs- und Erhebungszeitraum, inklusive einiger parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, ergibt eine schiere Unmenge an Material." Man gehe dabei inhaltlich gezielt vor. "Wir müssen nicht jedes produzierte Blatt Papier oder jedes Byte an digitaler Information umdrehen." Außerdem habe man umgehend zu Gesprächen mit Auskunftspersonen eingeladen – auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. "Wir haben keinerlei Zwangsbefugnisse, und das ist für den Zweck der Kommission auch gut so. In diesem Sinne konnten wir bereits über 20 Einzelgespräche in mehreren Bundesländern führen, etliche weitere stehen an." Bisher habe niemand ein Gespräch abgelehnt.

Einige Personen haben sich auch über ein Whistleblowing-Tool an die Kommission gewendet. Über einen Link auf der Homepage des Justizministeriums ist so eine anonyme Kontaktaufnahme möglich – unter einem Pseudonym kann auch ein Postkasten eingerichtet werden, um ohne Nennung des Namens in Kontakt zu bleiben.

Für Ergebnisse zu früh

Bei der Aktenanforderung hat es laut Kreutner "grosso modo keine nennenswerten Probleme gegeben". "Wir gehen zielgerichtet vor, sichten Aktenmaterial wenn nötig auch vor Ort, um so die Strukturen, die ja zurzeit zwei Untersuchungsausschüsse mit viel mehr Material zu beliefern haben, möglichst wenig zu belasten. Vereinzelte Diskussionen, denen man vielleicht auch eine zeitliche Verzögerungskomponente unterstellen könnte, konnten relativ rasch inhaltlich geklärt werden."

Für endgültige Ergebnisse, Beurteilungen oder Empfehlungen ist es laut Kreutner noch zu früh. "Das wäre zum gegebenen Zeitpunkt aus professioneller Sicht wohl auch unseriös. Aber es wäre ebenso lebensfremd und würde kaum von einem tiefen inhaltlichen Einlassen sprechen, hätte man nicht schon zumindest mehrere klare Ansatzpunkte und gewisse indizielle Auffälligkeiten herausdestillieren können." Diese müssten nun mit konkreten Beispielen, Fakten und Ableitungen untermauert werden.

Zuletzt sollen dann Empfehlungen erarbeitet werden. Die Arbeit der siebenköpfigen Kommission soll am 31. Mai abgeschlossen sein. Der Endbericht wird am 15. Juni vorgelegt. (APA, 12.3.2024)