Die neuen Konzepte sehen ein Kinderschutzteam sowie Regelungen über den Umgang mit möglichen Fällen von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt an Schulen vor (Symbolbild).

Wien – Eine verbindliche Zuordnung von Ressourcen sowie jährliche Übungen zum Kinderschutz an Schulen fordert das Netzwerk Kinderrechte anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist für die neue Schulordnung am Donnerstag. In dieser Verordnung sind unter anderem die geplanten neuen Kinderschutzkonzepte enthalten. Außerdem verlangt das Netzwerk die Verankerung eigener Konzepte auch an kleinen Schulstandorten.

Im Netzwerk Kinderrechte sind Organisationen wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften, die Bundesjugendvertretung, SOS Kinderdorf, Caritas, Jugendrotkreuz, Diakonie oder Volkshilfe vereinigt. Im Begutachtungsentwurf wird von den Schulen etwa die Erarbeitung eines umfangreichen Kinderschutzkonzepts verlangt, das erstmals im kommenden Schuljahr vorgelegt werden muss.

"Kinderschutz-Übungen"

Die Kinderschutzkonzepte müssen Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt, eine Risikoanalyse, Verhaltensregeln zur Vermeidung von potenziellen Gefahrensituationen sowie von Mobbing, Diskriminierung, Verächtlichmachung, Ausgrenzung und anderen Formen psychischer Gewalt enthalten. Außerdem muss die Schule ein mindestens zweiköpfiges Kinderschutzteam sowie Regelungen über den Umgang mit möglichen Fällen von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt festlegen.

Für das Netzwerk gehen die Regelungen aber nicht weit genug: So sollten etwa in allen Schulen einmal jährlich verpflichtende "Kinderschutz-Übungen" für alle Personen, die sich in der Schule aufhalten, durchgeführt werden - ähnlich wie die für den "Katastrophenfall" vorgeschriebenen Maßnahmen wie der Feueralarm. Entsprechende Formate müssten vom Bildungsministerium zur Verfügung gestellt werden. Das könnten etwa Elternbriefe oder Schülerinformationen oder Workshops sein.

Eigene Konzepte an kleinen Standorten

Weiters werden "klarere Angaben zur verbindlichen Zuordnung von Ressourcen für die notwendige Aus- und Fortbildung, die Zusammensetzung und die Aufgaben der Kinderschutzteams" gefordert. So sei etwa im Entwurf nicht geregelt, ob und mit welchen Ressourcen, welcher Hilfe und welchen Beteiligten das Kinderschutz-Konzept erstellt werden soll. Auch Angaben zur Aus- und Fortbildung des Kinderschutzteams in der Dienstzeit würden fehlen.

Anders geregelt sollte laut Netzwerk auch der Kinderschutz an kleineren Standorten werden. Im Entwurf ist vorgesehen, dass dieser an Schulen mit weniger als acht Klassen standortübergreifend zusammenzufassen oder an eine andere Schule anzuschließen ist. Die Kinderrechte-Organisation ist der Ansicht, dass auch kleine Standorte ein eigenes Kinderschutzkonzept und ein eigenes Kinderschutzteam als Ansprechpersonen in nächster Nähe benötigen.

Auch die SPÖ pocht auf zusätzliche finanzielle Mittel: "Im Bildungsministerium glaubt man offenbar wirklich, dafür wären keine zusätzlichen Ressourcen notwendig", so Kinderrechtesprecher Christian Oxonitsch in einer Aussendung. Aber auch in anderen Bereichen sei die Verordnung mangelhaft: So gebe es etwa keine klaren Vorgaben zum Beschwerdemanagement, womit die Verantwortung letztlich bei den Direktoren liegen bleibe. Außerdem würden die Eltern nicht verpflichtend in die Erstellung der Konzepte eingebunden. (APA, 21.3.2024)