Strasshof/Korneuburg – Ein 35-Jähriger ist am Freitag am Landesgericht Korneuburg wegen Mordes nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann soll seine ehemalige Lebensgefährtin (33) im vergangenen Oktober in Strasshof an der Nordbahn (Bezirk Gänserndorf) vor dem Haus von deren Familie erschossen haben. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte vom Geschworenengericht auch wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Die acht Laienrichter bejahten die vier an sie gestellten Hauptfragen allesamt. Der 35-Jährige sei "gezielt vorgegangen", betonte die vorsitzende Richterin. Er habe seine Ex-Partnerin aus nächster Nähe erschossen, es sei "ein Mord, fast eine Hinrichtung" gewesen, wurde betont. "Sie haben sie schuldig gemacht dafür, dass sie Ihnen die Kinder weggenommen hat", schlussfolgerte die Richterin.

Die Tat geschah am 21. Oktober 2023. Gegen 13.30 Uhr soll der schwedische Staatsangehörige die gerade in einem Pkw eingetroffene Frau vor dem Haus ihrer Familie aus unmittelbarer Nähe mit einem "gezielten Kopfschuss" aus einer Pistole getötet haben, hielt die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag fest. Der 35-Jährige selbst fand für die Tat, die er sinngemäß als Kurzschlusshandlung bezeichnete, am Freitag eigentlich keine Worte: "Ich kann das wirklich nicht aussprechen." Zu seinen Gedanken unmittelbar vor beziehungsweise bei dem Schuss schlingerte der Angeklagte längere Zeit mit seinen Aussagen umher. Auf eindringliche Nachfrage von Opferanwalt Peter Philipp räumte der Mann dann doch zumindest einen erweiterten Tötungsvorsatz ein. Die 33-Jährige starb an Ort und Stelle. Der Täter sei zunächst geflüchtet. Kurz darauf stellte er sich aber bei der Polizeiinspektion Deutsch-Wagram und wurde dort festgenommen.

Die verwendete Waffe wurde im Pkw des Mannes sichergestellt. Die Pistole der Marke FEG besaß der 35-Jährige laut Anklagevorwurf illegal, er ist deshalb auch wegen Paragraf 50 Absatz 1 des Waffengesetzes angeklagt. Gekauft hatte der gerichtlich Unbescholtene die Pistole eigenen Angaben zufolge um 700 Euro "von einem Afghanen" in Wien.

Polizeiautos in Strasshof
Das 33-jährige Opfer starb nach einem Kopfschuss an Ort und Stelle.
APA/FLORIAN WIESER

"Ich habe um Hilfe geschrien"

Der 35-Jährige dürfte bereits zuvor tätlich geworden sein. Am 15. August 2023 soll der 35-Jährige der Frau mehrere Faustschläge versetzt haben, das Opfer erlitt zahlreiche Hämatome und eine Schnittwunde. Nach Angaben der Staatsanwältin gab es vorher "einen Streit, der eskalierte". Zudem soll der Angeklagte die 33-Jährige mit dem Umbringen bedroht haben, was dieser bestritt. Wenig später kam es zur bereits vierten Trennung, die Frau zog bei ihren Eltern in Strasshof ein.

Die Mutter des Opfers wurde dort am 21. Oktober des Vorjahres Augenzeugin der Bluttat. "Ich habe um Hilfe geschrien. Es war zu spät", schilderte sie unter Tränen. Ihre Tochter habe zuvor mit ihrem Partner oft Probleme und vor ihm "immer Angst" gehabt.

Das Paar hatte vier gemeinsame Kinder, die nun bei der Mutter der 33-Jährigen leben. Gegen den Verurteilten war im Vorjahr ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein Waffenverbot ausgesprochen worden, auch eine einstweilige Verfügung wurde erwirkt. Ärger darüber, dass er seine Kinder nicht mehr sehen dürfe, gilt laut Staatsanwaltschaft als Tatmotiv. Verteidigerin Astrid Wagner relativierte dies, sprach davon, dass dem Angeklagten durch die erneute Trennung "der Boden unter den Füßen weggezogen" worden sei. Der 35-Jährige sei "sicher kein kaltblütiger Mörder". Der Angeklagte selbst berichtete von Kontrollverlust und Einsamkeit. Es sei "schwer zu erklären, wie das alles passiert ist", er sei "tief reingefallen". (APA, red, 5.4.2024)