Das Fries über dem Eingang zur Oesterreichischen Nationalbank
Auch die neuestes Einschnitte in Einkommen der Notenbanker werden die Gerichte beschäftigen
APA/Tobias Steinmaurer

Wien – Die Einkommen der Beschäftigten beziehungsweise Pensionistinnen und Pensionisten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) haben Öffentlichkeit und Gerichte, bis hin zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) immer wieder beschäftigt. Die sogenannten Luxuspensionen, die aus Mitteln der Bank bezahlt werden und bis zu 85 Prozent des Letztbezugs betragen konnten, wurden dann ja verringert, mit dem Sondernpensionenbegrenzungsgesetz.

Inzwischen sind die allermeisten Notenbankerinnen und Notenbanker aber nach anderen Dienstrechten beschäftigt, die auch niedrigere Einkommen und andere Pensionsregelungen vorsehen. Insgesamt gibt es fünf Dienstrechte, die Dienstbestimmungen DB 1 bis DB 5.

Nun wird das Thema bald wieder die Gerichte beschäftigen. Wie DER STANDARD erfahren hat, wird der Zentralbetriebsrat der OeNB eine Klage beim Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG) einbringen, wegen der jüngsten Änderungen im Dienstrecht 3. Auch die wurden per Gesetz, das seit Anfang des Jahres gilt, durchgesetzt. Kurz gesagt geht es um die Streichung des vom Arbeitgeber bezahlten "Schlusspensionskassenbeitrags", der den 240 betroffenen Bankern Pensionszahlungen mindestens 72 Prozent des aktiven Letztgehalts garantierte.

Betriebsvereinbarung ausgehebelt

Dieses in einer Betriebsvereinbarung abgesicherte Privileg für Leute, die zwischen 1998 und 2003 zur Nationalbank kamen, wollte Arbeitgeber OeNB 2022 selbst wegreformieren, ist mit diesem Vorhaben aber gescheitert. Die Folge: Die Regierung griff per Gesetz ein (auch bei bestimmten AUA-Beschäftigten).

Die OeNB nimmt die Abzüge nun dem neuen Gesetz entsprechend vor und dagegen will man sich beim Arbeitsgericht wehren. Im Eingriff in die Betriebsvereinbarung sieht der Zentralbetriebsrat eine Eigentumsverletzung. (Renate Graber, 27.4.2024)