Die Handelskonzerne freuen sich über großes Interesse an ihren Stickern für Kinder, der VKI hingegen sieht eine "verbotene Kinderwerbung" und brachte Klage gegen die Handelsketten Billa und Spar ein. "Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb untersagt es, Kinder direkt zum Kauf der beworbenen Produkte aufzufordern", so VKI-Rechtsexpertin Ulrike Docekal im Gespräch mit dem "Kurier" (Samstag-Ausgabe).

Gegen Spar und Billa seien deshalb Verbandsklagen auf Unterlassung derartiger Werbung eingebracht worden. Konkret geht es um die Formulierungen auf Plakaten, mit denen in den Filialen Kinder angesprochen worden sind. Beispiel Spar: "Die Entdeckungsreise zu den Wüsten und Steppen beginnt! Hol dir hier das Buch dazu!". Beispiel Billa: "Hol dir jetzt dein Stickerbuch!" Der VKI hofft auf einen Präzedenzfall im Falle verbotener Kinderwerbung. Billa und Spar wollten auf Anfrage des "Kurier" keine Stellungnahme zur Causa abgeben. (APA)