Wien - Das Justizministerium wird nun das bisherige Vorgehen und die Entscheidungen der Behörden in der sogenannten Inseratenaffäre um Bundeskanzler Werner Faymann und seinen Staatssekretär Josef Ostermayer (beide S) prüfen. Wie Ressortsprecherin Dagmar Albegger auf Anfrage der APA erläuterte, wird der Akt nun an das Ministerium übermittelt. Das Ministerium wird dann eine rechtliche Beurteilung des Vorhabensberichts der Staatsanwaltschaft Wien und der Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft sowie eine eigene Beurteilung des Falles vornehmen.

Drei Möglichkeiten

Nach Angaben der Ministeriumssprecherin hat das Ressort grundsätzlich drei Möglichkeiten für seine Entscheidung: Es kann den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft genehmigen, es kann die Entscheidung abändern, wenn es zu einer anderen Beurteilung gelangen sollte, oder es kann zusätzliche Ermittlungsschritte anordnen. Sollte es zu Letzterem kommen, würde sich das Ministerium im konkreten Fall der Einschätzung der Oberstaatsanwaltschaft anschließen, wobei das Ministerium theoretisch auch andere Ermittlungsschritte anordnen könnte.

Zeitpunkt offen

Welche Entscheidung das Ministerium treffen wird, konnte die Sprecherin naturgemäß noch nicht vorhersagen. Sie wollte sich auch nicht festlegen, bis wann die Entscheidung fallen wird. Das hänge vom Umfang und der Komplexität des Aktes ab.

Einfluss auf die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Oberstaatsanwaltschaft habe das Ministerium nicht ausgeübt, betonte die Sprecherin. Dies wäre auch gar nicht möglich gewesen, weil man mit dem Fall noch nichts zu tun gehabt habe und mit dem Akt noch nicht befasst gewesen sei. (APA, 5.4.2012)