Klagenfurt - Die Ermittlungen gegen die Menschenhändler im Fall einer 15-jährigen Zwangsprostituierten, die in Klagenfurt von der Polizei aus einem Bordell befreit worden ist, werden von der Staatsanwaltschaft Graz durchgeführt. Die Behörden gehen davon aus, dass das Mädchen schon früher in Graz anschaffen gehen musste. Mittlerweile befindet sich die junge Rumänin wieder in ihrem Heimatland, wie die "Kleine Zeitung" am Freitag berichtete. Sie wurde von ihrer Mutter abgeholt, hieß es seitens der Polizei.

Im Visier der Fahnder befinden sich in erster Linie die Zuhälter, die die 15-Jährige nach Österreich geschafft hatten. Die Täter gingen nach der "Loverboy-Methode" vor. Dabei werden Frauen von den Menschenhändlern kalkuliert in eine Liebesbeziehung gelockt und dann unter Vorgaukelung einer Zwangslage der Prostitution zugeführt. Über ihren Zuhälter sagte die junge Rumänin noch gegenüber der Polizei: "Ich habe ihn geliebt." Gleichzeitig berichtete sie von Misshandlungen und Drohungen. Das Mädchen, das die Schule abbrach, hatte schon vorher kein schönes Leben. Seit seinem elften Lebensjahr war es immer wieder von daheim weggelaufen.

Bereits 2011 in Graz zur Prostitution gezwungen

Schon im Dezember vergangenen Jahres soll die Minderjährige in Graz zwei Wochen lang zur Sexarbeit gezwungen worden sein. Im März wurde sie nach Klagenfurt gebracht und wies sich beim Amtsarzt mit einer gefälschten ID-Card aus. Der Schwindel flog nicht auf und die Rumänin bekam das Gesundheitsbuch ("Deckel"). Einer der Ermittler meinte, dies sei auch nicht verwunderlich gewesen, da das Mädchen deutlich älter als 15 Jahre gewirkt hätte. Nach drei Tagen wurde sie von der Polizei befreit. Ein anonymer Tipp hatte die Beamten zu der Jugendlichen geführt.

"Anschauen" wird sich die Polizei bei ihren Ermittlungen aber auch die Bordellbetreiber in Kärnten und der Steiermark. Der Besitzer des Klagenfurter Laufhauses, in dem sich die Minderjährige prostituieren musste, bestritt in der "Kärntner Tageszeitung" (Freitag-Ausgabe) vehement, vom tatsächlichen Alter des Mädchens gewusst zu haben. "Die Kunden hätten nur etwas zu befürchten, wenn sie wussten, dass es sich bei der Prostituierten um eine Minderjährige handelt", meinte ein Polizist. (APA, 6.4.2012)