Meldung des neuen Hauptwohnsitzes: Muss innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeindeamt bzw. in Wien Magistratisches Bezirksamt) passieren. Notwendige Unterlagen: Meldezettel (vom Vermieter unterschrieben), Geburtsurkunde, Reisepass, Staatsbürgerschaftsnachweis

Kfz-Ummeldung: Der Zulassungsschein muss binnen einer Woche nach Einzug in die neue Wohnung bei der Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaft durchgeführt werden. Notwendige Unterlagen: Formular für Personaldatenänderung, Zulassungsschein, Typenschein, Meldezettel, amtlicher Lichtbildausweis (gilt natürlich auch für die Fahrzeugversicherung)

Führerschein-Ummeldung: Wenn der neue Hauptwohnsitz in den Bereich einer anderen Behörde verlegt wird, muss die Adressänderung binnen sechs Wochen bei der nun zuständigen Führerscheinbehörde angezeigt werden.

Finanzamt: Hier genügt meist eine formlose schriftliche Anzeige, in der die Sozialversicherungsnummer angegeben wird.

Arbeitgeber: Diesem muss die neue Adresse ebenfalls mitgeteilt werden, um die Ummeldung bei der Krankenkasse durchführen zu können.

Radio und Fernsehen: Das Gebühren-Info-Service (GIS) des ORF muss innerhalb von vier Wochen über die neue Adresse informiert werden, um die Ummeldung des Empfangsgeräts durchführen zu können.

Sonstige Stellen, die über eine Adressänderung ggf. informiert werden müssen: Gas, Strom, Fernwärme, Telefon-, Kabel-TV-, Internetanbieter, Banken, Versicherungen, Verkehrsbetriebe, Zeitungs-/Zeitschriftenverlage im Falle von Abonnements.

Post-Nachsendeauftrag: Kann in jedem Postamt jederzeit beantragt werden.