Wegen Tuberkuloseverdachts bei Rindern ist in Vomp im Tiroler Bezirk Schwaz eine Alm gesperrt worden. Die Rindertuberkulose (M. bovis) zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Österreich ist nach einer Entscheidung der EU-Kommission vom 23. Juni 2003 eigentlich "seit 1999 anerkannt frei" von Rindertuberkulose.

Allerdings: "Unterstützt durch Fehler in der jagdlichen Bewirtschaftung konnte sich jedoch in den vergangenen Jahren in einigen Gebieten Tirols und Vorarlbergs sowie in angrenzenden Gebieten Bayerns ein Reservoir der Wildtiertuberkulose (M. caprae) in der dortigen Rotwildpopulation etablieren", heißt es seitens des Gesundheitsministeriums.

Infizierte Tiere

In Tirol wurden in den Jahren 2010 bis 2012 insgesamt 34 Rinder positiv auf TBC getestet, in Vorarlberg waren es im selben Zeitraum drei. In den Jahren 2009 bis 2012 wurden in Tirol 8.853 Rinder untersucht, in Vorarlberg waren es 6.832. Punkto Rotwild wurden in Vorarlberg in den vergangenen vier Jahren 842 Tiere untersucht - bei 26 Tieren konnte "M. caprae" nachgewiesen werden.

Auch in Bayern, in unmittelbarer Nähe zur österreichischen Grenze, wurde infiziertes Rotwild festgestellt. Ein in Tirol im Herbst 2012 durchgeführtes Screening in den angrenzenden Tiroler Revieren ergab insgesamt 73 Stück erlegtes Kahlwild. Davon wurden 53 Stück pathologisch-anatomisch an der AGES Innsbruck untersucht. Ergebnis: Kein Hinweis auf ein Vorliegen von Rotwild-TBC. Das Screening wird im Jagd-Jahr 2013/2014 wiederholt, so das Gesundheitsministerium.

Viele Übertragungswege

Eine Übertragung von Tier zu Tier erfolgt durch Einatmen feiner, erregerhaltiger Lufttröpfchen, die von erkrankten Tieren ausgehustet werden oder über kontaminierte Äsung, Futterkrippen und Salzlecken. Aber auch durch Speichel oder Kot: Durch monatelanges Überleben in kontaminiertem Futter kann es zur Ansteckung weiterer Tiere kommen.

Winterfütterungen der Wildtiere seien ebenso problematisch, denn durch Erregerübertragung und geringere natürliche Sterblichkeit sowie Ansammlungen von Tieren im Bereich der Fütterungen wird die Übertragung gefördert. Durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren, die Aufnahme von kontaminierten Lebensmitteln (z.B. Rohmilch) kann es auch zu einer Übertragung auf Menschen kommen

Keine Gefährdung

Die eigentlichen Tuberkulose-Erreger bei Mensch und Tier werden aufgrund ihrer engen genetischen Verwandtschaft zum Mycobacterium-tuberculosis-Komplex zusammengefasst. Dazu gehören M. tuberculosis, der Erreger der Tuberkulose bei Menschen, M. bovis, der Erreger der Rindertuberkulose, sowie M. caprae, der Erreger bei Wildtieren.

Am 1. September 2008 trat schließlich die österreichische Rindertuberkulose-Verordnung in Kraft. Bei Seuchenverdacht müssen "unverzügliche Maßnahmen" ergriffen werden, darunter fällt etwa die vorläufige Sperre des Betriebs per Bescheid sowie die "diagnostische Tötung aller Reagenten: Tiere, die im TBC-Test nicht negativ sind", klinisch verdächtige Tiere, pathologisch-anatomische verdächtige Tiere einschließlich pathologisch-anatomischer Untersuchung. Die Seuchenfeststellung erfolgt, wenn die Isolierung positiv verläuft und Mycobakterien des MTBC nachgewiesen werden. Dann erfolgt die Keulung des Bestands.

Im aktuellen Fall schloss das zuständige Amt eine Gefährdung für Konsumenten. Nach den bisher vorliegenden Untersuchungsergebnissen ging die Landesveterinärdirektion von einer geschlossenen Form der TBC aus, bei der eine Übertragung auf andere Tiere oder den Menschen nicht stattfinde, hieß es. (APA, derStandard.at, 13.8.2013)