Limburg/Vatikanstadt - Gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst sind in den vergangenen Wochen viele Anschuldigungen laut geworden. Seit seinem Amtsantritt im Jänner 2008 hat sich der Oberhirte einigen Ärger eingehandelt. Zentral sind drei Vorwürfe:

  • AMTSFÜHRUNG: Der Kirchenmann steht in seinem Bistum wegen seines Führungsstils in der Kritik. Mehrere Priester warfen dem Bischof bereits 2010 einen autoritären Kurs vor. In ihrem Schreiben soll von "klerikalem Dünkel", vom "Abtauchen der Kirchenleute" und von "selbstverliebten Ritualen" die Rede gewesen sein. Auch Ende August 2013 wendeten sich Gläubige gegen Tebartz-van Elst: Frankfurter Katholiken sprachen in dem offenen Protestbrief von einer Vertrauenskrise, Widerspruch im Bistum dürfe nicht verboten sein.
  • BISCHOFSRESIDENZ: Unter enormen Druck ist der Bischof wegen seines millionenteuren Amtssitzes geraten. Ursprünglich waren für Um- und Neubau 2,5 Millionen Euro angesetzt, später 5,5 Millionen Euro. Mittlerweile werden die Kosten auf mehr als 31 Millionen Euro beziffert - und der Bischof wird wegen angeblicher Prunksucht angeprangert. Nach Angaben des Vermögensverwaltungsrats hatte Tebartz-van Elst teure Sonderwünsche, laut Medienberichten etwa eine Badewanne für 15 000 Euro. Dem Geistlichen wird auch vorgeworfen, die Kosten für seinen Dienstsitz systematisch verschleiert zu haben. Eine von der Deutschen Bischofskonferenz berufene Kommission untersucht seit dem 18. Oktober die Vorwürfe.
  • STRAFANTRAG: Der Bischof hat nicht nur in der katholischen Kirche Probleme, auch die Justiz ermittelt gegen ihn. Die Hamburger Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst, weil er unter Eid zu einem teuren Flug nach Indien falsch ausgesagt haben soll. Ihm wird vorgeworfen, eine falsche Erklärung über ein Upgrade in die Erste Klasse gemacht zu haben. Das Amtsgericht Hamburg hat noch nicht entschieden, ob es Strafbefehl erlässt. Parallel prüft die Staatsanwaltschaft Limburg, ob sie nach mehreren Anzeigen ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen Tebartz-van Elst einleitet. (APA, 23.10.2013)