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Ein beschädigtes und beschmiertes Life-Ball-Plakat in Wien.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien - Nach der Strafanzeige der FPÖ hat nun auch eine Wiener Rechtsanwältin eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Life Ball-Plakats eingebracht. Eva Maria Barki teilte am Mittwoch mit, dass sie namens 32 besorgter Eltern bereits am Freitag diese "Sachverhaltsdarstellung mit Antrag gemäß §10 PornG (Pornografiegesetz, Anm.)" eingebracht habe.

Das Plakat von David LaChapelle stelle "durch seinen anstößigen Inhalt eine Gefährdung von Jugendlichen dar, zumal das Plakat, insbesondere in der Nähe von Schulen, Kirchen und öffentlichen Verkehrsmitteln, einem größeren Kreis von Jugendlichen zugänglich ist". Die Plakate würden die Voraussetzung des Paragrafen zwei Pornografiegesetz erfüllen.

Entwicklung von Jugendlichen gefährdet

"Die Darstellung einer weiblichen Person sowohl mit weiblichen als auch männlichen Geschlechtsorganen ist geeignet, im Wege assoziativer Wirkung sexuelle Vorstellungen und Eindrücke bei jugendlichen Personen in einem solchen Ausmaß auszulösen, dass deren sittliche und gesundheitliche Entwicklung gefährdet ist", hieß es in der Sachverhaltsdarstellung.

Barki stellte namens ihrer Mandanten den Antrag, die Verantwortlichen für die Affichierung der Plakate einzuleiten, ein Verfahren nach Paragraf zwei, Absatz 1 Pornografiegesetz einzuleiten, die Plakate für verfallen zu erklären und dem für die ihrer Meinung nach strafbare Handlung verantwortliche Unternehmen die Berechtigung zur Ausführung für fünf Jahre zu untersagen. Außerdem beantragte sie, eine Verbreitungsbeschränkung bei der Bezirksverwaltungsbehörde erwirken zu lassen. (APA, 21.5.2014)