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Kritiker der Vorratsdatenspeicherung sehen sich durch die aktuellen Zahlen bestätigt.

Foto: Reuters

Justizminister Wolfgang Brandstetter hat in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage Statistiken über den Zugriff auf Vorratsdaten durch Justizbehörden veröffentlicht. Dem Dokument zufolge gab es im Kalenderjahr 2013 exakt 354 Zugriffe – mehr als im Vergleichszeitraum 2012.

Kein Beitrag zur Aufklärung

Allerdings konnten die Vorratsdaten bei weniger als der Hälfte der abgeschlossenen Fälle zur Aufklärung beitragen, in 53,74 Prozent der Ermittlungen wurde "kein Beitrag zur Aufklärung geleistet". Es gab 44 Beschwerden beim Rechtsschutzbeauftragen, 33 davon waren erfolgreich.

Diebstahl und Raub

In 113 Fällen wurde wegen Diebstahlsdelinquenz auf Vorratsdaten zugegriffen, in 59 wegen Suchtgiftdelinquenz, in 52 wegen Raub. Der Rest teilt sich auf beharrliche Verfolgung, Betrugsdelinquenz und gefährliche Drohung auf. Schwere Verbrechen und Terrorismusbekämpfung scheinen im Dokument nicht auf.

Kritiker bestätigt

Damit werden Kritiker der Vorratsdatenspeicherung bestätigt. So sagt etwa der grüne Abgeordnete Albert Steinhauser, der die Anfrage an den Justizminister eingebracht hatte, dass schlussendlich "schwere Grundrechtseingriffe einigen wenigen Straftaten gegenüberstehen, die möglicherweise auch auf andere Art und Weise hätten aufgeklärt werden können".

EuGH-Urteil

Auch der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bemängelt, dass die Nutzung der sensiblen Daten in keinem Verhältnis zu dem durch sie verletzten Datenschutz stehe. Daher forderte er eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung und kippte die alte Regelung.

Prozess in Österreich fortgeführt

In Österreich wird der Prozess rund um die verfassungsrechtliche Legitimität der Vorratsdatenspeicherung am Donnerstag fortgeführt, das Verfahren hatte den EuGH-Entscheid mit ausgelöst. Als Kläger waren ursprünglich die Kärntner Landesregierung, ein Angestellter eines Telekomunternehmens sowie 11.000 Privatpersonen in einem Sammelvortrag, der vom AK Vorrat initiiert wurde, aufgetreten.

Sammelantrag abgewiesen

Von diesen 11.000 Personen bleibt allerdings nur der erste Kläger im Prozess: Der Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch bekanntgegeben, dass von dem Sammelantrag nur der erste Antragsteller ausreichend seine "Betroffenheit“ von der Vorratsdatenspeicherung dokumentiert habe. (fsc, derStandard.at, 11.6.2014)