Personalverrechner sind für die Durchführung der monatlichen Gehaltsverrechnung und die laufende Personaladministration eigenverantwortlich zuständig. Sie sind Ansprechpartner für Mitarbeiter und Behörden bei Fragen des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts und wirken bei Personalprojekten mit.

Voraussetzung für die Tätigkeit als Personalverrechner ist in der Regel eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, wie insbesondere Handelsakademie, Handelsschule oder eine kaufmännische Lehre, sowie eine absolvierte Personalverrechnerprüfung.

Ebenso werden gute Kenntnisse des Arbeitsrechts und der gängigen MS-Office-Programme erwartet. Die Tätigkeit als Personalverrechner erfordert eine laufende Weiterbildung zu den neuesten Entwicklungen in den Gebieten Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.

Die Persönlichkeit von Personalverrechnern zeichnet sich durch ein hohes Maß an Genauigkeit, Serviceorientierung und einen selbstständigen Arbeitsstil aus. Erwartet werden Flexibilität und eine rasche Auffassungsgabe, Diskretion, Teamfähigkeit und eine kommunikative Persönlichkeit.

Personalverrechner verdienen nach absolvierter Personalverrechnerprüfung im Schnitt 33.300 Euro brutto pro Jahr. Die durchschnittlichen Einkommen liegen nach fünf bis zehn Berufsjahren bei 47.300 Euro.

Die Gehälter von Personalverrechnern mit mehr als zehn Jahren Berufserfahrung betragen durchschnittlich 55.800 Euro brutto pro Jahr. Erfahrene Führungskräfte in der Personalverrechnung verdienen in der Regel mehr als 60.000 Euro brutto pro Jahr. (Conrad Pramböck, derStandard.at, 17.7.2014)