Die langjährige Diskussion, wer für Erhaltung und Wartung von Thermen zuständig ist, sollte bald beendet sein. Der Ministerrat hat am Dienstag vereinbart, dass für die Reparatur der Vermieter aufkommen muss, für die Wartung dafür der Mieter. Das wird nun sowohl im Mietrechtsgesetz (MRG) als auch im Wohnungsgemeinützigkeitsgesetz (WGG) fix verankert.

Reformverhandlungen gehen weiter

Damit habe man nun einmal eine hart umkämpfte Streitfrage aus dem Weg geräumt, meint SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher. Sie will nun mit ihrem ÖVP-Gegenüber, Johann Singer, weiter an einem "großen Wurf" beim Wohnrecht verhandeln. Auch Kanzler Werner Faymann (SPÖ) wertete im Pressefoyer nach dem Ministerrat die nun erzielte Einigung als gutes Zeichen für die weiteren Verhandlungen zur Reform des Mietrechts.

Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) zeigte sich ebenfalls hoffnungsfroh, dass bei dieser zähen, weil von unterschiedlichen Interessenlagen geprägten Materie bis zum Frühling mehr weitergehen könnte, als derzeit absehbar sei. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hatte bereits vor der Regierungssitzung eingestanden, dass man das Ziel, mit einem neuen Mietrecht billigeren Wohnraum zu erreichen, noch nicht erreicht habe.

WEG: Zubehör-Frage repariert

War die Thermen-Regelung eher Anliegen der SPÖ, auch wenn sich Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) heute über die erreichte Rechtssicherheit freute, gilt eine weitere heute vom Ministerrat beschlossene Neuregelung eher als Wunsch der ÖVP. Festgelegt wurde, dass das Eigentum an Wohnungszubehör wie Kellerabteilen, Garagen oder Dachböden nicht mehr gesondert ins Grundbuch eingetragen werden muss. Davon profitiert laut Mitterlehner rund eine Million Wohnungseigentürmer. Denn laut einem Spruch des Obersten Gerichtshofs (OGH) wären so zu den Wohnungen gehörende Keller, Gärten etc., wenn nicht beim Kauf ins Grundbuch eingetragen, der Allgemeinheit zugefallen.

Herbe Kritik kommt aber von der Immobilienwirtschaft - weniger an der Tatsache, dass es nun endlich eine Einigung gibt, sondern an dem "politischen Kuhhandel", wie es Georg Flödl, Präsident des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI), nennt: "Tausche Erhaltungspflicht der Therme gegen Rechtssicherheit im Wohnungseigentum."

"Die Weigerung der SPÖ, in einem Land mit einer Million Wohnungseigentümer für
Rechtssicherheit zu sorgen, ohne dafür eine überschießende Regelung zu junktimieren, sucht ihresgleichen. Die ÖVP hingegen lässt sich vom Koalitionspartner für eine Angelegenheit in Geiselhaft nehmen, die schon allein aus rechtsstaatlichen Gründen zu korrigieren gewesen wäre", schreibt der ÖVI in einer Aussendung.

Verfassungsklage im Raum

Flödl missfällt auch, dass Vermieter nun laut dem Entwurf offenbar "uneingeschränkt für die Erhaltung von Thermen, Boilern und sonstigen 'Wärmebereitungsgeräten' zu sorgen haben". Bei Fällen, wo die Therme laut Mietvertrag vom Vermieter bereitgestellt wird und damit klar als "mitvermietet" gilt, sei gegen die Erhaltungspflicht durch den Vermieter zwar nichts zu sagen. "Der vorliegende Gesetzestext greift aber viel zu weit, wenn alle Geräte von der Erhaltungspflicht erfasst werden, die sich in der Wohnung befinden." Man fürchtet, dass dann "rückwirkend zu Lasten der Vermieter in die mietvertraglichen Vereinbarungen eingegriffen" werden kann, "ohne die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs auch nur ansatzweise zu rechtfertigen bzw. sachgerecht zu differenzieren". Sollte der Gesetzesentwurf unverändert beschlossen werden, "wird es Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs sein, hier für eine sachgerechte Lösung zu sorgen", kündigt Flödl an. (mapu, derStandard.at, 11.11.2014)