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Angriff auf die Gay Parade in Tiflis, 17. Mai 2013

Foto: AP/Shakh Aivazov

Straßburg/Tiflis - Georgien hat Teilnehmer einer Demonstration für die Rechte von Homosexuellen nicht ausreichend vor gewaltsamen Übergriffen durch Mitglieder militanter Gruppen geschützt. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem am Dienstag gefällten Urteil.

Darin stellen die Straßburger Richter Verstöße gegen das Verbot von Misshandlungen und Diskriminierung sowie gegen das Recht auf Versammlungsfreiheit fest.

Geklagt hatten 13 Teilnehmer der Demonstration sowie die Organisation Identoba, die sich für die Rechte Homosexueller einsetzt. Die Regierung in Tiflis wurde angewiesen, den Klägern zwischen 1.500 und 4.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. An der Gay Pride zum Internationalen Tag gegen Homophobie hatten am 17. Mai 2012 in der Hauptstadt Tiflis rund 30 Demonstranten teilgenommen. Sie wurden von Mitgliedern zweier orthodoxer Gruppen eingekreist und als "Perverse" und "Sünder" beschimpft. Es kam auch zu tätlichen Übergriffen, bei denen mindestens drei Demonstranten verletzt wurden.

Zeugen zufolge waren nur wenig Polizisten im Einsatz, die sich zudem passiv verhielten. Damit hätten es die georgischen Behörden versäumt, die Demonstranten ausreichend zu schützen, rügte der Gerichtshof. Und dies, obwohl die Demonstration bereits neun Tage zuvor angemeldet worden sei.

Zudem seien die Übergriffe angesichts der Homophobie in Teilen der georgischen Gesellschaft vorhersehbar gewesen. Nach Angaben des Gerichtshofs wurden bisher nur zwei der gewalttätigen Gegendemonstranten verurteilt - zu einem Bußgeld von jeweils umgerechnet 45 Euro. Zwei andere Verfahren sind noch anhängig. (APA, 12.5.2015)