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Die Bundesregierung und die Landeshauptleute berieten im Juni über die Quartierfrage. Der Asylgipfel endete ergebnislos.

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Demonstration für eine "menschenwürdige Flüchtlingspolitik" in Traiskirchen.

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Weitra/Wien – Heinz Spindlers Stimmungslage wechselt derzeit zwischen Zorn und Zuversicht. Schuld daran ist der seit vergangenen Oktober auf ihm lastende Verdacht, er habe einen Flüchtling illegal beschäftigt – wie der STANDARD damals berichtete.

Das zumindest ist die Rechtsansicht der Bezirkshauptmannschaft (BH) Gmünd, Fachgebiet Strafen: Am 1. Juli 2015 kam diese zu dem Erkenntnis, dass der im Waldviertler Weitra lebende Sozialarbeiter "gegen die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verstoßen" habe, indem er am 24. Oktober 2014 zwei Stunden lang "als Arbeitgeber den sudanesischen Staatsbürger Mohammed H. als Arbeitnehmer beschäftigte".

Strafhöhe, für Spindler: 1.100 Euro; ein weiteres Verfahren bei der Bezirkshauptmannschaft wegen Nicht-Anmeldung H.s bei der Sozialversicherung ist noch offen. "Und das, obwohl die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, die den Vorwurf ebenfalls geprüft hat, keinen Verstoß festgestellt hat", alteriert sich der ehrenamtliche Flüchtlingshelfer.

Kasse gab Entwarnung

Wirklich hat die Kasse bereits am 14. April 2014 Entwarnung gegeben: "Die monetären Zahlungsflüsse zwischen Ihnen und Herrn Mohammed H. waren karitativer bzw. altruistischer Natur", heißt es in dem diesbezüglichen Schreiben.

Konkret war zwischen Spindler und H. eine Summe von 110 Euro geflossen. Diese hatte der Sozialarbeiter dem befreundeten sudanesischen Asylwerber nach drei Tagen Mithilfe im Garten ausgehändigt. "Ich hätte die Arbeiten genauso gut allein machen können. Meine Absicht war, H. ein bisschen zu unterstützen", schilderte Spindler in einer Stellungnahme an die Bezirkshauptmannschaft.

Immerhin, so der Sozialarbeiter, sei der Sudanese seit fünf Jahren im Asylverfahren: "Das sind fünf Jahre erzwungener Untätigkeit", sagte Spindler unter Hinweis auf die Rechtslage.

"Rassismus" als Ausgang

Diese verbietet Asylwerbern jede unselbstständige Tätigkeit, von Saison- und Erntearbeit sowie gemeinnützigen Tätigkeiten abgesehen: eine restriktive Regelung, die im vorliegenden Fall eine Nachbarschaftsbeobachtung zum akuten Verdachtsfall hochstilisierte. Tatsächlich hatten die Schwarzarbeitsermittlungen begonnen, nachdem – wie es im Polizeiprotokoll heißt – "ein 'Neger' beim Entsorgen von Erde und Sand" gesehen worden war. Mit einer Schubkarre hatte der "dunkelfärbige Mann" mehrmals die Gemeindestraße vor Spindlers Grundstück gequert, worauf die Funkstreife alarmiert wurde.

"Am Anfang der Ermittlungen stand Rassismus", kommentiert dies Markus Distelberger, Spindlers Anwalt. Gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmünd will er berufen, "wenn es sein muss, durch alle Instanzen". Strafen wie diese seien geeignet, "Menschen, die Asylwerber unterstützen, abzuschrecken". Und es gelte, "auf die Härten des Arbeitsverbots hinzuweisen", das "abgeschafft werden sollte".

"Effektiver" Jobzugang

Das jedoch wird bis auf Weiteres nicht geschehen, wie im Sozialministerium zu erfahren ist. Dort sieht man auch infolge einer am 20. Juli in Kraft getretenen EU-Asylaufnahmerichtlinie keinen Änderungsbedarf.

Die neue Rahmenregelung sieht vor, dass Asylwerber spätestens nach neun Wochen "effektiven" Arbeitsmarktzugang haben müssen. "Die grundlegenden Festlegungen sind erfüllt", meint eine Ministeriumssprecherin. Flüchtlings-NGOs haben bereits Klagen angekündigt. (Irene Brickner, 29.7.2015)