Dazu verpflichtet hat sich Österreich zwar schon 2011, umgesetzt wurde der Nationale Aktionsplan (NAP) für Menschenrechte bislang aber nicht. Das soll sich bis zum Ende des Jahres ändern, heißt es von verschiedenen Stellen. Warum aber ist ein solcher Aktionsplan überhaupt notwendig?

OECD forderte Verbesserungen

Mit ein Grund ist, dass die OECD seit Jahren Verbesserungen in der Ausgestaltung der österreichischen Gesetzeslage angemahnt hat, in einigen Gesetzen werden Menschenrechte entweder nicht ausreichend geschützt oder ihre Umsetzung durch das Gesetz teilweise behindert. Es gab immer wieder Zielkonflikte, die ausdiskutiert und neu geregelt gehören, befand man bei der OECD. Diese Lücken sollen unter anderem durch den laufenden NAP-Prozess geschlossen werden.

Im Herbst gehen die Arbeitsgruppen angeblich in die letzten Runden. Und das sind einige: Geleitet wird die Ausarbeitung des Plans von Außenministerium und Bundeskanzleramt. Als Schnittstelle sollen Menschenrechtskoordinatoren der Bundesministerien und der Ämter der Landesregierung agieren, und die Anliegen der Zivilgesellschaft werden von der Volksanwaltschaft koordiniert. Mehr als 30 Stellungsnahmen von Nichtregierungsorganisationen sind hier bislang eingegangen. Als Vorbild für den NAP dienen internationale Abkommen und Länder, die ihr Vorhaben bereits umgesetzt haben.

Wenn Unternehmen Menschenrechte verletzen

Was Unternehmen und ihre Verantwortung bezüglich Menschenrechte angeht – nur ein Teil des Aktionsplans -, stammen die umfangreichsten Verhaltensregeln von der OECD (siehe Wissen), die auch Österreich unterzeichnet hat.

Die Einhaltung wird vom jeweiligen Nationalen Kontaktpunkt (NKP) überprüft, der in Österreich im Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft angesiedelt ist. Hier können Beschwerden eingereicht werden, wenn vermutet wird, dass ein Unternehmen gegen die Leitsätze verstößt. Kommt es zu einer solchen, dann soll der NKP mit einem Schlichtungsverfahren für eine Einigung zwischen den Parteien sorgen. Idealerweise kommt es dann zu Maßnahmen zur besseren Beachtung der Leitsätze, nicht aber zu einem "Schuldspruch" und beispielsweise einer Geldstrafe. Einige Organisationen bezeichnen den NKP deshalb als zahnlosen Tiger und wünschen sich für den NAP Menschenrechte mehr Durchgriff.

Sanktionen? Ja oder Nein,...

Das Netzwerk Soziale Verantwortung (Nesove) etwa kritisiert seit Jahren, dass es keine richtigen Sanktionen gibt. Denkbar wären für Nesove beispielsweise Strafzahlungen, naheliegender aber die Aussetzung von Förderungen, sagt Laura Gruber, Geschäftsführerin des Netzwerks. Nicht ideal sei außerdem das Prinzip der Freiwilligkeit – wenn ein Unternehmen einem Verfahren nicht zustimmt oder Empfehlungen nicht umsetzen will, dann muss es auch nicht. Für die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen hätte Nesove lieber einen extra Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte" gesehen, wie das in Deutschland umgesetzt wurde.

Bei RespAct, einer Unternehmensplattform für Corporate Social Responsibility (CSR) und Nachhaltige Entwicklung, werden wiederum die Vorteile dieser Architektur betont. Die Verfahren beim NKP seien anonym, gratis und auf die Verbesserung von Missständen ausgerichtet – all das könne in gerichtlichen Verfahren nicht garantiert werden.

Nicht nur vor der Haustür

Was beide Organisationen betonen, ist, dass die Pflicht, Menschenrechte zu achten, nicht nur innerhalb der österreichischen Grenze besteht. Auch Tochterunternehmen und die jeweiligen Lieferketten müsse man genau kennen und überprüfen. (Lara Hagen)