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Nichtschulpflichtige dürfen an Pflichtschulen nicht unterrichtet werden – weshalb ein Integrationsmodell in der Steiermark so nicht weiter bestehen darf.

Foto: dpa/Armin Weigel

Graz – Es war ein gut funktionierendes Modell für Integration: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge konnten in der Steiermark, auch wenn sie älter als 15 – und damit nicht mehr schulpflichtig – waren, an allgemeinbildenden Pflichtschulen als außerordentliche Schüler unterrichtet werden. Schulleiter, Privatpersonen wie pensionierte Lehrer sowie Gemeinden und Landesschulrat hatten das ermöglicht.

Nun soll das wegen eines Formalfehlers ein Ende haben. Denn, wie es aus dem Büro der Bildungslandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) heißt, das hätte gar nicht sein dürfen. Denn Nichtschulpflichtige dürfen an Pflichtschulen gar nicht unterrichtet werden – egal ob Flüchtlinge oder Österreicher. Dabei beruft man sich auf einen Erlass aus dem Jahr 2003. Der Landesrätin soll die rechtliche Problematik selbst nicht bewusst gewesen sein. Nachdem Lackner die Causa dem Bildungsministerium gemeldet hat, sollen die betroffenen Klassen, die Rede ist derzeit von 73 Schülern, genaue Erhebungen laufen noch, abgedreht werden.

Unklare Haftungsfragen

Lackner betont: "Wir wollen diesen Jugendlichen dabei helfen, an den weiteren Bildungsweg anzudocken, um ihnen die Grundlage für ein eigenständiges Leben zu schaffen. Dies muss aber auf rechtlich solider Basis erfolgen." Sonst seien etwa Haftungsfragen bei Unfällen unklar. Konkret wolle man "in den nächsten Wochen" Ersatz durch gemeinnützige externe Träger, die Rede ist etwa von der bewährten Grazer Non-Profit-Organisation Isop, finden – im Idealfall sogar an den Schulstandorten. Zudem freue sich Lackner über zusätzliche Gelder, die ihr der Bund für "Bildungsmaßnahmen für 150 Jugendliche" zugesagt habe.

Caritas-Direktor Franz Küberl kritisiert das Vorgehen von Land und Bund scharf, da er findet, dass man gerade aus Fragen der Integration minderjährige Flüchtlinge ohne familiäres Netz im Schulsystem halten sollte. "Der Erlass wird formaljuristisch richtig interpretiert, es gibt aber zwölf Jahre später wohl ein anderes Verständnis von Integration. Die Frage muss sein, was dem Land am meisten dient", sagt Küberl. (Colette M. Schmidt, 22.10.2015)