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Die Wohnbauinvestitionsbank ("WBIB") wird im kommenden Jahr ihre Arbeit aufnehmen, sie soll EIB-Gelder an Wohnbauträger weiterleiten.

Foto: APA/Fohringer

Der Bautenausschuss des Nationalrats hat in seiner Sitzung am Freitag die Wohnbauoffensive des Bundes samt geplanten Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) abgesegnet. Wie berichtet, plant die Regierung die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) mit Gesellschaftern aus dem Kreis der Wohnbaubanken und Bausparkassen samt einer Bundeshaftung in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro. Die Bank soll zusätzlich zur Wohnbauförderung der Länder bis zu 700 Millionen Euro an EU-Mitteln (von der Europäischen Investitionsbank, EIB) kostengünstig und langfristig an gewerbliche und gemeinnützige Bauträger sowie an Gebietskörperschaften für den Wohnbau vergeben. Damit sollen in fünf bis sieben Jahren 30.000 Wohnungen neu errichtet werden.

Spekulationsfrist nach Eigentumserwerb

Teil der WGG-Änderungen ist eine neue Spekulationsfrist von zehn Jahren. In diesem Zeitraum soll künftig eine von einem Mieter erworbene geförderte Wohnung nicht mit Gewinn weiterveräußert werden können (siehe auch Artikel "Eigentumsoption: Spekulationsfrist ab Jänner").

Ebenfalls beschlossen wurde, dass sich der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, der von Mietern einer geförderten Wohnung zu entrichten ist, langsamer aufbaut – von zunächst 50 Cent je Quadratmeter und Monat bis zu 2 Euro. Von Mieterorganisationen wurde in der Begutachtungsfrist diesbezüglich allerdings auch kritisiert, dass dadurch künftig in ausfinanzierten Häusern etwas mehr Miete verlangt werden kann.

Neu geregelt werden außerdem Erhaltungspflichten des Vermieters im geförderten Wohnbau. Außer für "Bagatellreparaturen" (wie zB kaputte Glühbirnen) ist künftig für alles der Vermieter – sprich: die Genossenschaft – zuständig. Eine Regelung, die von den Gemeinnützigen naturgemäß abgelehnt worden war, und die auch in der gewerblichen Wohnungswirtschaft für massiven Unmut sorgte. Schließlich wird dort befürchtet, dass diese Regelung demnächst auch als "Blaupause" für die Reform des Mietrechtsgesetzes dienen könnte. Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) sprach von "mietrechtlichen Pflöcken, die hier eingeschlagen werden".

Zustimmung von SPÖ und ÖPV und teilweise den Grünen

Der Bautenausschuss empfahl dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Koalitionsparteien und mit teilweiser Zustimmung der Grünen. Auf Proteste der Opposition gegen die verspätete Vorlage der Abänderungen reagierten Ausschussobfrau Ruth Becher (SPÖ) und ÖVP-Abgeordneter Johann Singer laut Aussendung der Parlamentskorrespondenz "mit der Bitte um Entschuldigung und der Erklärung, dass es sich um eine rechtlich schwierige Materie handle".

Nicht zugestimmt haben die Grünen der Einführung der Spekulationsfrist. Die Abgeordneten Gabriela Moser und Albert Steinhauser sehen in der zehnjährigen Frist nämlich "kein wirksames Spekulationsverbot". Steinhauser verlangte außerdem, dafür zu sorgen, dass der Mietzins solcher Wohnungen nach dem Mietrechtsgesetz festgesetzt wird. Gefördert errichtete Wohnungen, die von ihren Mietern erworben werden, werden künftig nämlich zu einem freien Mietzins vermietet werden können. Ein Umstand, der auch von Mieterschutzorganisationen im Vorfeld äußerst kritisch beäugt wurde.

FPÖ sieht "Murks" ...

Scharfe Kritik kam am Freitag von der FPÖ: Nationalrat Christian Hafenecker, Mitglied des Bautenausschusses, nannte den ganzen Gesetzesentwurf einerseits einen "Murks" – unter anderem deshalb, weil die Investitionsbank "der Kontrolle des Rechnungshofes entzogen ist" -, zum anderen kritisierte er das Nicht-Erscheinen von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner heftig. "Das ist eine Brüskierung der Abgeordneten", schrieb er in einer Aussendung.

Bei der Wohnbauoffensive kritisierte Neos-Abgeordneter Gerald Loacker laut Parlamentskorrespondenz den als Gesamtinvestitionssumme angegebenen Betrag von 5,75 Milliarden Euro und die prognostizierten Konjunktureffekte. Das vorgelegte Gesetz solle offenbar den Mangel beheben, dass "Landesfürsten" den Wohnbau nicht förderten, obwohl sie vom Bund dafür Geld bekommen. So entstehe eine Doppelkonstruktion zu den bereits bestehenden Wohnbaubanken. "Das ist kein großer Wurf", meinte Loacker, der Kontrolllücken ortete und Erleichterungen beim Eigenerwerb von Mietwohnungen vermisste.

... und "Parallelstruktur"

FPÖ-Abgeordneter Hafenecker schloss sich der Kritik Gerald Loackers an, und meinte, man solle die Wohnbauförderung gemeinsam mit den Bundesländern regeln, statt eine Parallelstruktur zu schaffen, was Koordinierungsprobleme zwischen der neuen Bank und den Ländern aufwerfe. Überdies wandte sich Hafenecker aus gegebenen Anlass gegen Spekulationen bei Wohnbaugenossenschaften und kartellartige Strukturen im gemeinnützigen Wohnbau. (mapu, 4.12.2015)