Wien – Wann immer die Diskussion über mögliche Einsparungen oder Zusammenlegungen von Krankenkassen geführt wird, kommt aus der Sozialversicherung folgendes Argument: Man arbeite ohnehin effizient, die Verwaltungsausgaben lägen bei unter drei Prozent der Einnahmen. Im Jahr 2014 wurden demnach laut offiziellen Zahlen des Hauptverbandes 446 Millionen Euro für die Verwaltung ausgegeben.

Die Definition des Begriffs Verwaltung ist allerdings nicht ganz unumstritten. So heben die Krankenkassen sämtliche Sozialversicherungsbeiträge ein – unter anderem die Beiträge zur Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, den Arbeiterkammerbeitrag und den daran gekoppelten Wohnbauförderungsbeitrag. Darüber hinaus ist man auch für die Administration des Kinderbetreuungsgeldes zuständig.

Bären sind zwar nicht sozialversichert, die meisten Menschen aber schon. Für die Einhebung der Beiträge bekommen die Krankenkassen eine Entschädigung.
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284 Millionen im Jahr

Für alle diese Tätigkeiten bekommen die Kassen von den jeweiligen Stellen einen Kostenersatz. Da man diese Aufgaben aber eben für externe Auftraggeber erledigt, werden die Kosten dafür nicht als Verwaltungsaufwand verbucht.

Wie eine aktuelle Anfragebeantwortung des Gesundheitsministeriums an Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker zeigt, geht es dabei aber durchaus um größere Beträge. Im Jahr 2014 konnten die Kassen für die Beitragseinhebung immerhin mehr als 284 Millionen Euro verbuchen.

Plus 16 Prozent seit 2008

Da es sich bei den meisten Kostenersätzen um einen Prozentsatz der abgeführten Beiträge handelt, steigen die Einnahmen auch von Jahr zu Jahr. Seit 2008 haben sie um knapp 16 Prozent zugelegt, und damit etwas stärker als die Inflation im selben Zeitraum. Die genaue Entwicklung zeigt diese Grafik:

Den höchsten Kostenersatz (1,5 Prozent der Beiträge) bekommen die Kassen übrigens für die Arbeiterkammerumlage, bei der Pensionsversicherung sind es 0,7 Prozent.

In absoluten Beträgen liefert die Pensionsversicherungsanstalt aber mit Abstand den größten Brocken ab. Sie musste an die neun Gebietskrankenkassen sowie die Versicherungsanstalten der Eisenbahner und der öffentlich Bediensteten zuletzt 172 Millionen Euro für die Beitragseinhebung überweisen, wie diese Grafik zeigt.

Vorwurf der Quersubventionierung

Der Neos-Abgeordnete Loacker kritisiert, dass diese Mittel nicht unter dem Posten Verwaltungskosten berücksichtigt werden. Tatsächlich liege die Verwaltungskostenquote somit nicht bei 2,9 Prozent, sondern bei 4,9 Prozent. Für nicht gerechtfertigt hält er auch, dass die Vergütung als Prozentsatz der eingehobenen Beiträge berechnet wird. Sie orientiere sich also in keiner Weise am tatsächlichen Aufwand.

Loacker: "Der Verwaltungsaufwand bleibt derselbe, ob nun ein Euro oder 100 Euro eingehoben werden." Er spricht von einer "Quersubventionierung der Krankenkassen, die mit diesem Körberlgeld von anderen Stellen ihre Verwaltungskosten künstlich schönrechnen". Mit dieser Maßnahme wolle man sich offenbar "Strukturreformen im eigenen Bereich – Stichwort Zusammenlegung – ersparen", so Loacker.

"Sonst hätten ja nur sie den Vorteil"

Hauptverband-Generaldirektor Josef Probst verteidigt auf Anfrage des STANDARD die bisherige Abrechnungspraxis. Eine Einzelkostenabrechnung sei für derartige Dinge gar nicht möglich. Er hält es für fair, dass die Versicherungsstellen anteilig an den Kosten beteiligt werden – "sonst hätten ja nur sie den Vorteil".

Außerdem müssten Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen von den Sozialversicherungsträgern geschultert werden. "Darum müssen sich die anderen Stellen dann nicht mehr kümmern." Die Republik könne stolz sein, "dass nicht jede Institution kleinkariert selbst ihre Beiträge einhebt". Das führe dazu, "dass in Summe sparsam mit den Mitteln umgegangen wird". (Günther Oswald, 7.1.2016)