Graz – Die Einstellung eines Verfahrens gegen die FPÖ-nahe Monatszeitschrift "Aula" durch die Staatsanwaltschaft Graz sorgt für Aufregung. Der grüne Parlamentarier Harald Walser hatte wegen eines Artikels mit dem Titel "Mauthausen-Befreite als Massenmörder" des Aula-Autors Manfred Duswald Anzeige erstattet. Duswald bezeichnete darin 1945 aus dem KZ Mauthausen befreite Häftlinge als "Landplage" und "Kriminelle", die "raubend und plündernd, mordend und schändend" das "unter der 'Befreiung' leidende Land" plagten.

KZ-Überlebende als "Belästigung"

Die Grazer Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Duswald und den Aula-Herausgeber Martin Pfeiffer nun ein. Die Begründung: Es sei "nachvollziehbar, dass die Freilassung mehrerer Tausend Menschen aus dem Konzentrationslager Mauthausen eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte". Weiters heißt es, dass sich "unbestritten" unter den KZ-Häftlingen "Rechtsbrecher" befanden.

Anlass für den Artikel war eine Buchrezension. Doch auch die Autorin des rezensierten Buches distanzierte sich von der Besprechung in der Aula. Duswald ist Mitglied bzw. "alter Herr" der vom deutschen Verfassungsschutz seit Jahren als rechtsextrem eingestuften Burschenschaft Danubia München. Laut Christian Becker, Betreiber des Blogs "Ein Burschenschafter packt aus", gibt es in Deutschland überhaupt nur vier Burschenschaften, auf die der Verfassungsschutz ein Auge hat. Duswald fällt etwa dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) seit Jahren durch "revisionistische, NS-relativierende" Artikel auf.

Walser stellte nun eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Wolfgang Brandstetter, in der er etwa wissen will, ob man für die Begründung Gutachter herangezogen habe oder die betroffene Staatsanwältin eine historische Expertise habe. Angeführt werde in der Begründung nämlich nur, dass man das Wort "Landplage" im Duden nachgeschlagen habe.

Historiker sieht "äußerst tendenziöse" Begründung

Der Historiker und Lager-Experte Bertrand Perz nennt die Begründung in einem Interview mit der Zeit im Bild "naiv" oder zumindest "von wenig Kenntnis getragen und äußerst tendenziös". Zudem setze die Staatsanwaltschaft hier "eigentlich die NS-Propaganda fort". Da der Fall berichtspflichtig war, wurde er auch im Justizministerium durch gewunken.

Von der Staatsanwaltschaft Graz hieß es am Sonntag, man werde vor der fristgerechten Beantwortung durch den Minister keinen Kommentar abgeben. Auch seitens des Justizministerium will man die Causa auf STANDARD-Nachfrage nicht kommentieren. (Colette M. Schmidt, 7.2.2016)