Bild nicht mehr verfügbar.

Die deutschen Behörden stehen Medizinalhanf kritisch gegenüber.

Foto: AP

Die Ärzteschaft in Deutschland hat Bedenken gegen Marihuana-Joints auf Krankenschein. "Eine Verordnungsfähigkeit von Cannabis in Form von getrockneten Blüten und Extrakten wird abgelehnt", zitierte der "Spiegel" am Samstag aus einer Stellungnahme der Bundesärztekammer. Für die von der Regierung ins Auge gefasste Legalisierung eines medizinischen Einsatzes fehle es an Studien.

Sogenannter Medizinalhanf erlaube "keine genaue Dosierung", gab die Ärztekammer demnach zu bedenken. Sein Gebrauch als Joint sei mit den "gesundheitlichen Gefahren des Tabakrauchens verbunden".

Auch die geplante Einrichtung einer staatlichen Cannabisagentur, die den Anbau und Handel kontrollieren soll, lehnten die Mediziner ab. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung urteilte in ihrer Stellungnahme laut "Spiegel", Ärzten drohten bei einer Verordnung "mögliche haftungsrechtliche Probleme".

Lindernde Wirkung

Ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass schwer chronisch Kranke sich künftig auf Kassenrezept mit Medizinalhanf und mehr Arzneimitteln auf Cannabisbasis als bisher versorgen dürfen.

Cannabis wird in der Medizin unter anderem zur Behandlung von chronischen Schmerzen oder gegen spastische Lähmungen und Krämpfe bei Multipler Sklerose eingesetzt. Schwerkranke Schmerzpatienten, die Cannabis zur Linderung ihrer chronischen Erkrankungen brauchen, können derzeit wegen des Cannabisverbots schnell ins Visier der Justiz geraten.

Die Cannabis-Präparate in den Apotheken sind teuer, und die Kosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen. Die Kassen zahlen nur in Einzelfällen, etwa bei MS-Patienten. Bauen Patienten selbst Hanf an, droht ihnen ein Ermittlungsverfahren. (APA, 15.1.2016)