Der leichte Aufwärtstrend bei den Einbürgerungen hielt auch im Vorjahr an.

Wien – 8.265 Menschen wurde im Jahr 2015 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Das entspricht einem Anstieg von 7,4 Prozent gegenüber dem Jahr davor, ein moderater Trend setzt sich damit seit dem Jahr 2011 fort. Mehr als ein Drittel der neuen Staatsbürger wurde bereits in Österreich geboren, die größte Herkunftsgruppe bilden die Bosnier. Das geht aus den demografischen Erhebungen der Statistik Austria auf Basis der amtlichen Zählung des Innenministeriums hervor.

1.218 Personen waren zuvor Staatsbürger des exjugoslawischen Staats, an zweiter Stelle folgen ehemalige Staatsangehörige der Türkei (998 Personen), Serbiens (636 Personen), des Kosovo (542 Personen), der Russischen Föderation (542 Personen) und der Ukraine (299 Personen). Insgesamt 1.119 Personen besaßen bisher einen Reisepass eines EU-Staats. 37,9 Prozent der Eingebürgerten (2.944 Personen) wurden in Österreich geboren, 3.131 Personen waren zum Zeitpunkt der Einbürgerung jünger als 18 Jahre.

In 2.967 Fällen waren die Neo-Österreicher in Wien gemeldet, das entspricht hochgerechnet auf den bundesweiten Wert einem Anteil von 35,9 Prozent. Knapp ein weiteres Drittel entfällt auf Ober- und Niederösterreich (1.292 respektive 1.187 Fälle), das restliche Drittel teilte sich auf die anderen sechs Bundesländer auf. Zuwächse gab es in allen Ländern, den größten prozentuellen Anstieg verzeichnete Kärnten (plus 22 Prozent), den geringsten Oberösterreich (plus 0,7 Prozent). 121 eingebürgerte Personen hatten ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Verleihung im Ausland.

Verglichen mit 2003, dem Rekordjahr der jüngeren Geschichte mit 45.112 Fällen, lag die Zahl der Einbürgerungen im Vorjahr bei rund einem Fünftel; das Jahr mit den wenigsten Verleihungen – es handelt sich um das Jahr 2010 mit 6.135 Fällen – wurde um gut 32 Prozent übertroffen. Die Einbürgerungsrate, also das Verhältnis der Einbürgerungen zur Gesamtbevölkerung, betrug wie schon im vorvergangenen Jahr 0,7 Prozent.

Mehr als die Hälfte der Einbürgerungen erfolgte aufgrund eines Rechtsanspruchs (4.554 Personen), in den meisten Fällen wegen eines mindestens sechsjährigen Wohnsitzes in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (2.561 Personen). 386 Personen blickten auf eine mindestens 15-jährige Aufenthaltsbiografie in Österreich zurück, weitere 860 Personen wurden wegen einer Ehe mit einem Österreicher oder einer Österreicherin eingebürgert.

1.345 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen, darunter 1.292 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz. Eine "Erstreckung der Verleihung" wurde 261 Ehepartnern sowie 2.105 Kindern zuteil. (Michael Matzenberger, 16.2.2016)