Die europäischen Staaten sind gerade von einem Wettbewerb der besonderen Art beflügelt: Wer kann am meisten Flüchtlinge aus seinem Land bringen. "Schweden plant die Abschiebung von bis zu 80.000 Flüchtlingen", "Deutschland verdoppelt die Zahl der Abschiebungen" und "Österreich will 50.000 Flüchtlinge bis 2019 abschieben". Aber wie? Der österreichische Verteidigungsminister offeriert Heeresmaschinen für Abschiebeflüge, der FPÖ-Obmann wünscht sich, im Gegensatz zur "dummen Einladungskultur", eine "Rückführungskultur" und die jüngste Wiener Westbalkankonferenz hat sich auf die sofortige Rückschiebung von Flüchtlingen – wahrscheinlich nach Griechenland – geeinigt. Die Nato kooperiert mit der EU im Mittelmeer und stellt in Aussicht, in Seenot geratene Boote direkt in die Türkei zurückzubringen.

Abschiebungen ankündigen heißt Herrschaft über Grenzen zu behaupten. Das Instrument steckt aber in einem tiefen Dilemma. Es ist nur beschränkt anwendbar, und wenn es doch im großen Stile angewendet werden wird, dann nur um die Preisgabe wesentlicher Grundrechte.

Im europäischen Durchschnitt der letzten Jahre haben ungefähr 40 Prozent aller Menschen mit Ausweisebescheid freiwillig oder erzwungen das Land wieder verlassen. 60 Prozent nicht. Hinter diesen nackten Zahlen stehen einerseits menschliche Tragödien, andererseits politische und rechtliche Barrieren.

  • Demokratien wären nicht Demokratien, wenn sie Asylanträge nicht entlang menschenrechtlicher und rechtstaatlicher Prinzipien prüften. Gerichtliche Einspruchsmöglichkeiten und Instanzenwege sind Teil dieses Arrangements. Asylverfahren können sich folglich über Jahre hinziehen. Jahre, in denen die Asylsuchenden die Sprache erlernen und soziale Beziehungen aufbauen. Deshalb reagiert das nachbarschaftliche Umfeld auf einen Ausreisebescheid oft mit Unverständnis. Warum soll ausgerechnet diese Familie abgeschoben werden? Der Flüchtling gehört nun zu uns, er bzw. sie hat Gesicht und Namen bekommen. Gegen die Implementierung wird protestiert, sie wird als ungerecht empfunden, auch wenn die zugrunde liegenden scharfen Gesetze weiterhin hohe Zustimmung genießen.
  • Das staatliche Abschieberegime wird nicht nur durch Proteste eingebremst. Auch viele Herkunfts- und Transitstaaten zeigen keine Bereitschaft, ihre Bürger und Bürgerinnen zurückzunehmen. So scheitert etwa bis heute die österreichische Außenpolitik daran, mit Marokko ein Rücknahmeabkommen zu verhandeln. In vielen Ländern, vor allem afrikanischen, kommt eine Abschiebungszusammenarbeit einem Vergehen an der eigenen Bevölkerung gleich. Denn Migration ist gewollt, nicht zuletzt deshalb, weil die Überweisungen der Ausgewanderten zum Überleben großer Teile der Bevölkerung beitragen.

Mischt die politische Situation angesichts der massiven Flüchtlingszuwanderung die Karten der Abschiebepolitik neu? Auf den ersten Blick scheint es so. Die europäischen Staaten intensivieren den Druck auf unwillige Herkunftsstaaten. Alle verfügbaren Mittel, insbesondere jene der Entwicklungszusammenarbeit, werden an die Kooperation bei Abschiebungen geknüpft. Sinnvoll ist diese Politik aber nicht unbedingt, wie folgendes Beispiel zeigt: Ein europäischer Staat fördert ein Projekt zur sauberen Wasseraufbereitung. Die dortige Regierung weigert sich aber, bei Abschiebungen zusammenzuarbeiten. Als Reaktion stoppt der europäische Staat seine Unterstützung, bricht das Brunnenprojekt ab, mit der Folge, dass noch weniger Menschen Zugang zu sauberem Wasser haben. Fehlende Lebensgrundlagen, und dazu gehört sauberes Wasser sind aber eine der Hauptursachen der in Europa viel kritisierten Wirtschaftsmigration.

Da die Kooperation mit Herkunftsstaaten nur wenig Erfolg versprechend ist, das deklarierte Ziel der Erhöhung der Zahl der Abschiebungen, verfolgen europäische Staaten auch andere Maßnahmen. So soll das Mandat der EU-Grenzschutzorganisation Frontex ausgeweitet werden. Geplant ist, dass Frontex-Abschiebeflüge auch auf dem Staatsgebiet von Nicht-EU-Mitgliedstaaten starten dürfen. Bei diesen Operationen wird eine Vielzahl von Akteuren involviert sein. Die Frage stellt sich, wer die Verantwortung übernehmen wird, falls die Situation in einem Flugzeug eskalieren sollte. Die Frage stellt sich auch, ob dieses Unternehmen nicht nur symbolmächtig, sondern auch effizient ist.

Die aktuellen Frontex-Pläne könnten nicht konform mit rechtsstaatlichen Prinzipien sein. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben nur auf einem Staatsgebiet physisch anwesende Personen Anspruch auf ein Asylverfahren. Wenn nun Flüchtlinge auf ihrer Migrationsroute in Nicht-EU-Staaten aufgegriffen und nach einer rudimentären Prüfung sofort zurückgeschoben werden, dann ersparen sich die nördlich von Griechenland liegenden EU-Staaten die auf ihrem Boden recht aufwändig durchzuführenden Asylverfahren, inklusive Instanzenzug. Menschen bekommen so kein korrektes Verfahren.

Laxer Umgang

Bei den Schnellverfahren hängt der Zugang zum EU-Territorium im Wesentlichen nur von der nachgewiesenen Nationalität ab. Menschen aus Syrien und dem Irak dürfen in die EU, andere Nationalitäten nicht.

Irritierend ist, dass im Sog der steigenden Flüchtlingszuwanderung mehr und mehr Staaten das Prädikat "sicherer Drittstaat" verliehen bekommen, auch solche mit recht fragwürdiger Menschenrechtspraxis. Hier geht Europa interessenbedingt mehr als lax mit demokratischen Grundwerten um – mit Grundwerten, die gleichzeitig tagtäglich gegen Flüchtlinge ins Treffen geführt werden.

Europäische Staaten werden es durch dieses Bündel an Maßnahmen wahrscheinlich schaffen, ihre Abschiebepolitik effizienter zu gestalten. Die Frage wird aber immer brisanter, ob Europa auf diesem Weg nicht seine liberalen, humanitären Grundwerte und rechtstaatlichen Prinzipien verliert und was gegen diese Entwicklung getan werden kann.(Sieglinde Rosenberger, Florian Trauner, 26.2.2016)