Bei einer Routinekontrolle eines Lastwagens in Wien-Leopoldstadt ist die Polizei auf Heroin und Opium gestoßen.

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Wien – Drogenhandel im öffentlichen Raum wird ein eigener Tatbestand im Suchtmittelgesetz (SMG). Darüber wurde am Montag eine grundsätzliche Einigung zwischen Justizminister Wolfgang Brandstetter und den Justizsprechern von SPÖ und ÖVP erzielt. Einen Bericht des Kurier in seiner Dienstagsausgabe bestätigte Katharina Holzinger, Sprecherin von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP).

Die Strafrechtsreform, die mit Jahresbeginn in Kraft getreten war, hatte vor allem heftige Kritik von Polizeiseite mit sich gebracht. Die Ermittler hatten beklagt, dass Straßendealer nur mehr sehr schwer und mit großem Aufwand in Untersuchungshaft gebracht werden konnten, weil der Nachweis der Gewerbsmäßigkeit schwer geworden sei. Für diesen Nachweis mussten die Ermittler sicherstellen, dass dem Verdächtigen mindestens drei Fakten nachgewiesen werden und dass er zumindest 400 Euro pro Monat mit seinen Geschäften verdienen wollte.

Mit der Änderung im SMG soll das nun umgangen werden, ohne dass die Neuregelung der Gewerbsmäßigkeit im Strafrecht grundsätzlich angetastet wird. Laut Holzinger werden nun in weiteren Gesprächen die Details ausverhandelt. (APA, 8.3.2016)